Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Menschenrechtskonzepts Menschenrechtsleitfaden

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Menschenrechtsleitfaden

Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Menschenrechtskonzepts im Portfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 02/2026 | Dateigröße 1 MB | Zugänglichkeit barrierefrei

FAQ zum Menschenrechtsleitfaden

Dateityp PDF | Dateigröße 101 KB, Seiten 2 Seiten | Zugänglichkeit barrierefrei

Das BMZ formuliert im „Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik“ (seit November 2023 in Kraft) seinen Menschenrechtsansatz aus und macht Vorgaben zu dessen Umsetzung auf politischer, strategischer und operativer Ebene. Als Leistungsprofil ist es verbindlich für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Eine verbindliche Vorgabe des Menschenrechtskonzepts ist, für alle Entwicklungsmaßnahmen zu prüfen, wie menschenrechtliche Risiken vermieden und menschenrechtliche Potenziale gefördert werden können.

Dafür dient die vorliegende Neuauflage des BMZ-Menschenrechtsleitfadens BMZ und den Durchführungsorganisationen als unverbindliche Arbeitshilfe für die strategische und insbesondere operative Ebene. Die in Menschenrechtskonzept und -leitfaden formulierten Standards und Orientierungen können auch von den BMZ-geförderten zivilgesellschaftlichen Träger*innen
genutzt werden.

Menschenrechtsleitfaden Annexe