Flaggen vor den Vereinten Nationen in  New York

Menschenrechte und Entwicklung Deutsches Engagement auf europäischer und internationaler Ebene

Für den Schutz der Menschenrechte und den Aufbau demokratischer Strukturen sind vorrangig die Regierungen der einzelnen Staaten verantwortlich. Die politische Grundlage und eine praktische Orientierungshilfe für diese nationale Aufgabe bilden die internationalen Menschenrechtsabkommen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948

Menschenrechtsglossar Interner Link

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Abkommen und Institutionen im Bereich Menschenrechte.

Die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich sowohl in der Europäischen Union als auch in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), dem Internationalen Währungsfonds (IWF (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) für eine systematische Ausrichtung an den Menschenrechten ein und unterstützt entsprechende Reformansätze.

Auch regionale Menschenrechtssysteme werden vom Bundesentwicklungsministerium (BMZ) gefördert. Unter anderem wird die Arbeit des Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofs (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) unterstützt.

Agenda 2030

Einige der globalen Entwicklungsziele als Sitzkissen bei einer Konferenz

Menschenrechte bilden das Fundament der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Fast alle Nachhaltigkeitsziele der Agenda nehmen konkreten Bezug auf menschenrechtliche Standards, 90 Prozent der Ziele sind in menschenrechtlichen Verträgen verbrieft.

Das Leitprinzip der Agenda 2030 „Leave no one behind“ (deutsch: „Niemanden zurücklassen“) beruht auf dem menschenrechtlichen Prinzip der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, das als Grundsatz in allen Menschenrechtsverträgen verankert ist. Als Zielgruppen, die besonders gestärkt werden müssen, benennt die Agenda 2030 ausdrücklich Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit HIV/Aids, ältere Menschen, indigene Völker, Flüchtlinge, Binnenvertriebene sowie Migrantinnen und Migranten.

Auch die Überprüfungsmechanismen der Agenda 2030 rücken diese Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt. Im Abkommen wird betont, dass hochwertige und disaggregierte Daten gebraucht werden, um Fortschritte zu messen und um sicherzustellen, dass tatsächlich niemand zurückgelassen wird. Entsprechend sollen die national erfassten Daten unter anderem nach Einkommen, Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus, Behinderung und geografischer Lage aufgeschlüsselt werden.

Deutschland unterstützt seine Kooperationsländer dabei, in allen politischen Bereichen menschenrechtliche Standards und Prinzipien zu beachten, benachteiligte Bevölkerungsgruppen stärker an politischen Prozessen zu beteiligen und die notwendigen Daten zu erheben und auszuwerten.

Europäische Union

In der Europäischen Union setzt sich das BMZ für den Menschenrechtsansatz (rights-based approach) als Leitlinie der EU-Außenpolitik ein. Dies bedeutet zum einen, dass die EU die Menschenrechte innerhalb ihrer eigenen Institutionen berücksichtigt. Zum anderen wird der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte in den Partnerländern gefördert. Im 2017 verabschiedeten Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik ist der Menschenrechtsansatz als verbindliches Prinzip der EU-Entwicklungspolitik verankert.

Das BMZ hat die EU-Kommission dabei unterstützt, eine Menschenrechts-Toolbox (Externer Link) zu erstellen. Dieser „Werkzeugkasten“ soll allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Europäischen Union, die an der EU-Entwicklungszusammenarbeit beteiligt sind, konkrete Unterstützung und Anleitung für die praktische Anwendung des menschenrechtsbasierten Ansatzes bieten. Die Toolbox erläutert, was ein auf Menschenrechten basierender Entwicklungsansatz ist, welche Ziele er verfolgt und wie er systematisch in alle EU-Entwicklungsvorhaben integriert werden kann.

2012 verabschiedete der Europäische Rat den Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie, begleitet von einem Aktionsplan, der die Grundsätze, Ziele und Prioritäten der EU-Politik näher definiert. Mittlerweile wurde der dritte Aktionsplan für den Zeitraum 2020 bis 2024 (Externer Link) vorgelegt. Er soll dazu beitragen, dass die EU der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte in ihrem gesamten auswärtigen Handeln eine wichtigere Rolle beimisst. Schwerpunkte des aktuellen Aktionsplans sind die Themen Umweltschutz und Klimawandel, Digitalisierung und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.