Klimazahlen konkret Methodik der BMZ-Berichterstattung

Seit 2011 errechnet das BMZ die Höhe der bilateralen Mittel im Klimabereich anhand der sogenannten Klimakennungen („Rio-Marker“) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Dabei wird zwischen den Klimakennungen „Minderung von Treibhausgasen“ und „Anpassung an den Klimawandel“ unterschieden.

Die Rio-Marker können drei Ausprägungen haben: Bei Ausprägung „2“ ist die Minderung von Treibhausgasen beziehungsweise die Anpassung an den Klimawandel ein Hauptziel des Vorhabens, was bedeutet, dass das Vorhaben ohne diese Zielsetzung nicht geplant worden wäre. Das Finanzvolumen wird zu 100 Prozent dem jeweiligen Klimabereich zugeordnet.

Bei Ausprägung „1“ ist die Minderung von Treibhausgasen oder die Anpassung an den Klimawandel ein signifikantes Nebenziel des Vorhabens. Das Finanzvolumen wird dann zu 50 Prozent dem jeweiligen Klimabereich zugeordnet.

Ist die Ausprägung „0“, leistet das Vorhaben keinen entscheidenden Beitrag zu diesen Zielen. Die Mittel werden nicht auf die Klimafinanzierung angerechnet.

Jährliche Berichterstattung

Wie international üblich, berichtet das BMZ bei der bilateralen Klimafinanzierung jährlich über die Höhe seiner Zusagen. Für die multilaterale Klimafinanzierung werden hingegen die Auszahlungen berichtet. Die Beiträge aus dem Energie- und Klimafonds und dessen Nachfolgetitel gehen ebenfalls als Auszahlungen in die Berichterstattung ein.

Seit 2014 zieht das BMZ zur Berechnung der deutschen Klimafinanzierung auch die anrechenbaren klimarelevanten Anteile (imputed climate relevant contributions) heran, die sich aus den deutschen Einzahlungen in entsprechende Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) der Weltbank, der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) und der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) ergeben. Dies wurde ab 2014 möglich, da diese Fonds seitdem Zahlen dazu veröffentlichen, welcher Anteil ihrer Ausgaben klimarelevanten Maßnahmen zugutekommt.

Im Rahmen der bilateralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Klimafinanzierung berichtet die Bundesregierung zusätzlich zur öffentlichen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln seit 2013 auch über mobilisierte öffentliche Klimafinanzierung, das heißt klimarelevante Kreditfinanzierungen von der KfW Entwicklungsbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), für die Marktmittel zum Einsatz kommen. Seit 2015 erfolgt diese Berichterstattung projektgenau, das heißt auf der Ebene einzelner Projekte. Dies erhöht die Transparenz verglichen mit der Angabe zusammengefasster Zahlen.

Um möglichst transparent über die bereitgestellte Finanzierung zu berichten und gleichzeitig Mehrfachanrechnungen auszuschließen, werden im Fall von Entwicklungskrediten drei verschiedene „Kategorien“ dargestellt. Zum einen werden die Haushaltsmittel berichtet, die genutzt werden, um die Zinsen der Entwicklungskredite zu vergünstigen. Zum anderen werden die Schenkungsäquivalente (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) separat dargestellt. Da die zur Zinssubvention eingesetzten Haushaltsmittel einen Beitrag zur Vergünstigung von Entwicklungskrediten leisten und separat ausgewiesen werden, werden diese von der Summe der Schenkungsäquivalente abgezogen. Als dritte „Kategorie“ wird das Volumen des Entwicklungskredits abzüglich der bereits aufgelisteten Zinssubventionen und Schenkungsäquivalente abgebildet.

Aufgrund des Bankgeheimnisses dürfen die Subventionselemente in den einzelnen Entwicklungskrediten nicht veröffentlicht werden. Daher wird die Summe der Zinssubventionsmittel pro Region (zum Beispiel Afrika) als Gesamtzahl genannt. Für die öffentliche Klimafinanzierung der DEG sind Angaben zur Klimafinanzierung ebenfalls zusammengefasst pro Region enthalten.

Seit dem Berichtsjahr 2017 stellt das BMZ die Schenkungsäquivalente der KfW Entwicklungskredite dar, um transparent und genauer als bisher den Grad der Vergünstigung (Konzessionalität) der Entwicklungskredite im Verhältnis zu Marktkonditionen anzugeben. Bei den Schenkungsäquivalenten handelt es sich um einen rechnerischen Betrag. Dieser errechnet sich auf Basis des jeweiligen Schenkungselements (Prozentsatz, der die Konzessionalität des Darlehens angibt), der Höhe der Marktmittel und der Rio-Marker der jeweiligen Vorhaben. Dies entspricht den für die ODA (Official Development Assistance) im Rahmen des Entwicklungsausschusses der OECD (DAC (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) abgestimmten Regularien.

Mobilisierte private Klimafinanzierung

Deutschland berichtet über die mobilisierte private Klimafinanzierung derzeit nur für die Bereiche, in denen es bereits abgestimmte Berichtsmethoden gibt. Die KfW und die DEG wenden hierzu die instrumentenspezifische DAC-Methodik (Externer Link) an. Die Angaben zu privater Klimafinanzierung sind insofern unvollständig, da sie weitere mögliche Mobilisierungsformen, zum Beispiel durch Kapazitätsaufbau im Rahmen der technischen Zusammenarbeit bisher nicht berücksichtigen.

Stand: 29.09.2023