Internationaler Tag gegen Kinderarbeit Konsum darf nicht länger zur Ausbeutung von Kindern in ärmeren Ländern beitragen

Pressemitteilung vom 11. Juni 2022 | Berlin – Der 12. Juni ist der internationale Tag gegen Kinderarbeit. Mehr als 160 Millionen Kinder müssen arbeiten, das entspricht etwa jedem zehnten Kind weltweit. Fast die Hälfte davon, 79 Millionen, arbeitet unter ausbeuterischen Bedingungen, etwa auf Plantagen, in Minen, in der Industrie oder sind Opfer kommerzieller sexueller Ausbeutung, auch über das Internet.

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Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze: „Unser Konsum darf nicht länger zur Ausbeutung von Kindern in ärmeren Ländern beitragen. Unser deutsches Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt gegen Kinderarbeit. Der nächste Schritt muss jetzt auf europäischer Ebene folgen mit einem starken EU-Lieferkettengesetz. Als zweitgrößter Wirtschaftsraum der Welt tragen wir in Europa Verantwortung für das, was unser Konsum in anderen Teilen der Welt anrichtet.“

In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Kinder, die von Ausbeutung betroffen sind, erstmalig wieder an. Treibender Faktor ist die zunehmende extreme Armut in vielen Ländern, die durch die globalen Krisen verstärkt wird: Die Covid-19-Pandemie, der Klimawandel, bewaffnete Konflikte, die Ernährungsunsicherheiten und Hungersnöte treiben die Armutszahlen in die Höhe. Der neuste Fortschrittsbericht zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) schätzt, dass diese Krisen dazu führen, dass im Jahr 2022 zusätzlich 75 bis 95 Millionen Menschen in extremer Armut leben werden, verglichen mit den Prognosen vor der Pandemie.

Schulze: „Wenn das Einkommen der Familie nicht zum Überleben reicht, werden Kinder zum Arbeiten gezwungen. Deswegen setzen wir uns für existenzsichernde Löhne und den Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme in unseren Partnerländern ein. Denn das ist ein Schlüssel für nachhaltige Armutsbekämpfung und ein Weg zur Beendigung von ausbeuterischer Kinderarbeit.“

Die Bundesregierung setzt sich auf vielfältige Weise für die Beseitigung ausbeuterischer Kinderarbeit sowie der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ein:

  • Ziel des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), welches 2023 in Kraft tritt, ist es, grundlegende Menschenrechte in den globalen Lieferketten von Unternehmen zu schützen und insbesondere das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit durchzusetzen.
  • Seit 2017 ist Deutschland Teil der Initiative Allianz 8.7 (Externer Link) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und hat sich 2021 als sogenanntes Pathfinder Country beworben, um Lösungen in der Beendigung ausbeuterischer Kinderarbeit voranzutreiben.
  • Darüber hinaus hat das BMZ in den letzten Jahren innovative Projekte deutscher NGOs durch einen Kooperationsfonds in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro gefördert.
  • Um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu lindern, hat das BMZ im Rahmen des Corona-Sofortprogramms Mittel bereitgestellt, um mit internationalen Partnern die Wissensbasis zu Kinderarbeit zu stärken. Beispielsweise haben wir in Kooperation mit UNICEF einen praktischen Leitfaden (Externer Link) mit Mindeststandards für die Gesetzgebung von Ländern zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und sexueller Ausbeutung in der digitalen Welt erstellt.

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