Mable Matetsu von der Fairtrade-Bananen-Organisation Volta River Estates in Ghana

Standards für fair gehandelte Produkte

Der Verband Fairtrade Labelling Organizations International (kurz: Fairtrade International (Externer Link), FLO) hat Standards für Produzenten und Händler entwickelt. Diese bestehen aus Kernanforderungen und sogenannten Entwicklungs-Indikatoren.

Die Kernanforderungen müssen vom Produzenten zwingend erfüllt werden, um die Fairtrade-Zertifizierung zu erhalten. Nach der ersten Zertifizierung muss der Produzent auch den weitergehenden Entwicklungs-Indikatoren entsprechen. Ziel ist unter anderem, die Organisation und die Arbeitsbedingungen der Produzierenden zu verbessern und langfristig wirkende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umzusetzen.

Neben den Händler-Standards gibt es Fairtrade-Standards für Kleinbauern, für den Vertragsanbau und für Beschäftigte von Plantagen. Diese werden wiederum produktspezifisch konkretisiert, zum Beispiel für Kaffee, Tee, Bananen, Gewürze, Blumen oder Baumwolle.


Standards für die Händler

Die Richtlinien für die Händler legen fest, dass ein fairer Preis an den Produzenten gezahlt werden muss. Hinzu kommt ein Mehrpreis, die sogenannte Fairtrade-Prämie, für Entwicklungsmaßnahmen. Auch verpflichten sich die Händler, Möglichkeiten zur Vorfinanzierung bereitzustellen und ihre Handelsbeziehungen möglichst langfristig auszugestalten.

Standards für Kleinbauern, Vertragsanbau und Plantagenarbeiter

Teeblätter in den Händen einer Teepflückerin der Teeplantage der Wakulima Teegesellschaft, die fair gehandelten Tee anbietet

Die Händler-Standards werden ergänzt durch spezielle Anforderungen an die verschiedenen Fairtrade-Produzenten. Die meisten von ihnen sind Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die größtenteils ohne Hilfe von Angestellten wirtschaften. Sie betreiben ihre Produktion aus eigener Kraft oder mit Hilfe ihrer Familien. Um am Fairen Handel teilnehmen zu können, schließen sie sich zu Organisationen zusammen. Diese müssen laut FLO-Standards demokratisch organisiert sein: Der Erlös aus dem Fairen Handel muss gleichberechtigt unter den Mitgliedern aufgeteilt werden. Und jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, an Entscheidungsprozessen innerhalb der Organisation mitzuwirken.

Auch Kleinbauern, die noch nicht ausreichend organisiert sind und somit die Einstiegskriterien der FLO nicht erfüllen, sollen am Fairen Handel teilnehmen können. Für sie wurden daher Standards für den Vertragsanbau entwickelt.

Voraussetzung ist, dass die Bäuerinnen und Bauern eine Partnerschaft mit einer größeren Farm, Plantage, Fabrik oder auch mit einer Nichtregierungsorganisation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) eingehen. Dieser Partner muss sich verpflichten, die Entwicklung der Kleinbauern voranzutreiben, so dass sie mittelfristig in der Lage sind, selbst eine unabhängige Organisation mitaufzubauen.

Bei den Standards für Plantagenarbeiter geht es darum, die Achtung sozialer Rechte und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Auf der Plantage müssen Mindestlöhne gezahlt und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen werden, und es muss es eine unabhängige Vertretung der Beschäftigten geben. Außerdem muss ein gemeinsames Gremium von Arbeiterschaft und Management gegründet werden, das die Fairtrade-Prämie verwaltet. So soll gewährleistet werden, dass mit ihr Maßnahmen finanziert werden, die allen Arbeiterinnen und Arbeitern zugutekommen.

Baumwollbäuerin aus Indien

Baumwollbäuerin aus Indien

Baumwollbäuerin aus Indien

Fairtrade-Siegel

Bio- und Fairtrade-Siegel
Bio- und Fairtrade-Siegel

Seit dem Jahr 2003 verwenden alle FLO-Organisationen ein einheitliches Fairtrade-Siegel. Um Produkte mit dem Fairtrade-Siegel verkaufen zu dürfen, müssen die Händler und Importeure eine Lizenz erwerben. In Deutschland wird das Siegel durch den gemeinnützigen Verein TransFair (Externer Link) vergeben, der zu den Gründungsmitgliedern der FLO gehörte. TransFair wird von verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Kirche, Sozialarbeit, Verbraucherschutz, Genossenschaftswesen, Bildung, Politik und Umwelt getragen.

Wer das Fairtrade-Siegel nutzen will, muss nicht zwingend ökologischen Landbau betreiben – im Fairen Handel stehen die sozialen Aspekte im Vordergrund. Die Fairtrade-Prämie wird jedoch häufig dazu verwendet, die langwierige Umstellung auf Bioanbau zu finanzieren. Ein Beispiel dafür ist, dass inzwischen mehr als die Hälfte (53 Prozent) der fair gehandelten Schokolade gleichzeitig Bio-zertifiziert ist.

Die unabhängige Zertifizierungsorganisation FLOCERT (Externer Link) kontrolliert, ob die Lizenznehmer, die das Fairtrade-Siegel verwenden, die vorgegebenen Standards einhalten. Alle an der Fairtrade-Handelskette beteiligten Organisationen und Firmen müssen sich dieser strengen Überprüfung unterziehen.

Stand: 21.04.2023