Tropischer Regenwald.
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Tropical Forest Forever Facility
Durch die finanzielle Vergütung für den Erhalt tropischer Wälder zielt die TFFF darauf ab, Anreize für deren Erhalt zu setzen. Denn es ist erwiesenermaßen deutlich kostengünstiger, Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher zu schützen als bereits zerstörte Flächen aufwendig wieder aufzuforsten oder die Folgeschäden des Klimawandels durch technische Maßnahmen auszugleichen. Vom Erhalt des für das Weltklima entscheidenden Tropenwaldes profitieren dabei auch Deutschland und Europa.
Eine Besonderheit der TFFF ist, dass auch Indigene Völker (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und lokale Gemeinschaften eng einbezogen werden und 20 Prozent der Auszahlungen erhalten sollen. Denn tropische Regenwälder sind dort nachweislich intakter, wo sie von indigenen Völkern bewohnt und geschützt werden.
Die TFFF wurde Ende 2025 auf der UN (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Klimakonferenz in Belém offiziell ins Leben gerufen. Die Gründungserklärung wurde von 67 Staaten unterstützt, die gemeinsam über 90 Prozent der tropischen Waldfläche in Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) beheimaten. Gemeinsam mit internationalen Partnern wie Norwegen, Brasilien, Indonesien, Frankreich und Großbritannien wurden bisher mehr als 7,3 Milliarden US-Dollar für die TFFF in Aussicht gestellt.
Auch Deutschland unterstützt die TFFF politisch und beabsichtigt, ab 2027 schrittweise bis 2035 insgesamt eine Milliarde Euro für den Investitionsarm „Tropical Forest Investment Fund“ über die KfW (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in Form einer rückzahlbaren Treuhandbeteiligung bereitzustellen. Dies bedeutet, dass der deutsche Beitrag – wie auch die Beiträge der anderen Geber - nach Ende der Einzahlungsphase schrittweise zurückgezahlt wird.
Der deutsche Beitrag steht bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2027 beziehungsweise bis zur formalen Zusage unter Haushalts- und Parlamentsvorbehalt. Die Form der Einzahlung steht zudem unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zu einer mittelbaren Bundesbeteiligung.