Weibliche Genitalverstümmelung

Der Begriff „Weibliche Genitalverstümmelung“ (englisch: Female Genital Mutilation, FGM) umfasst alle Verfahren, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt werden. Es handelt sich dabei um eine schwere Verletzung der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), etwa des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

Die schädliche Praktik wird vielfach als soziale Norm aufgrund tief verankerter Wert- und Moralvorstellungen oder fälschlicherweise als religiöses Gebot angesehen. Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) sind weltweit mindestens 200 Millionen Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. In rund 30 Ländern wird sie praktiziert, zumeist in Afrika, aber auch in einigen arabischen und asiatischen Ländern. Auch Migrantinnen in der ganzen Welt sind betroffen. Der Eingriff wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon bei Säuglingen oder aber kurz vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes.

Eine Genitalverstümmelung hat keinerlei gesundheitlichen Nutzen und sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen dieser Praktik können schwere körperliche, psychische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

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