Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN-Frauenrechtskonvention)

Die Generalversammlung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen verabschiedete 1979 das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention). Es trat 1981 in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Privatsphäre. Der Staat muss aktiv dafür sorgen, Chancengleichheit im gesellschaftlichen Alltag zu erreichen und darf selbst nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Er ist verpflichtet, eine aktive Politik zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen zu verfolgen.

Als Kontrollorgan überwacht der UN-Frauenrechtsausschuss die Einhaltung der Konvention. Alle Staaten, die sie ratifiziert haben, müssen dem Ausschuss regelmäßig berichten, wie sie die Konvention umsetzen.

Zusatzprotokoll

1999 verabschiedete die UN-Generalversammlung ein Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention, das seit 2000 in Kraft ist. Das Protokoll sieht die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor: Frauen, die ihre im Übereinkommen verankerten Rechte als verletzt ansehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben, können Beschwerde beim UN-Frauenrechtsausschuss einlegen.

Die Konvention wurde von 189 Staaten ratifiziert, das Zusatzprotokoll von 115 Staaten (Stand: März 2024). Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention 1973, die Deutsche Demokratische Republik 1980. Deutschland trat dem Zusatzprotokoll 2002 bei.

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