Kurz erklärt Projektgebundene Hilfe und Entwicklungsländer-Steuergesetz

In der Entwicklungszusammenarbeit kamen über die Jahre auch Sonderformen der Entwicklungsfinanzierung zum Einsatz.

Arbeiterinnen vor einem Hochofen des Hüttenwerks Rourkela in Indien, 1959

Für Entwicklungsprojekte in den 1950er und 1960er Jahren wurden oft umfangreiche, projektgebundene Kredite gewährt, um den Bau großer Industrie- und Infrastrukturprojekte zu ermöglichen.

Mittelzusagen im Rahmen dieser projektgebundenen Hilfe verband die Bundesrepublik Deutschland bis in die 1970er Jahre mit der Auflage, nur bestimmte Entwicklungsprojekte durchzuführen und hierfür deutsche Unternehmen zu beauftragen. Beispiele dafür sind die Finanzierung des Hüttenwerks Rourkela in Indien und der Bau der Eko-Brücke in Nigeria.

Eine andere Form der Entwicklungsfinanzierung war das 1963 eingeführte Entwicklungshilfe-Steuergesetz (Externer Link) (später Entwicklungsländer-Steuergesetz). Dieses Gesetz ermöglichte es Unternehmen, Investitionen in Entwicklungsländern steuerlich abzuschreiben.

Seitens der Bundesrepublik sollte das Gesetz private Direktinvestitionen in Entwicklungsländern erhöhen und die öffentliche Hand entlasten. Das Gesetz galt in seiner letzten Fassung für vor 1982 getätigte Investitionen und wurde nicht verlängert.