Soziale Situation Chancenungleichheit für Frauen und Roma

Der Staat Bosnien und Herzegowina ist streng entlang ethnischer Linien aufgeteilt: Rechtsprechung, Bildung und Medien orientieren sich in erster Linie an der eigenen ethnischen Gruppe, eine übergreifende, gesamtstaatliche Identität gibt es nicht. Dies führt zu Diskriminierung und Ausgrenzung.

Eine Verkäuferin in einem Imbiss

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Für Frauen ist die Situation besonders schwierig. Das Land hat zwar Antidiskriminierungsgesetze verabschiedet, sie werden jedoch nur unzulänglich durchgesetzt. In Politik und öffentlichem Leben sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt ist eingeschränkt: Bosnien und Herzegowina hat eine der niedrigsten Frauenerwerbsquoten in der Region. Frauen sind dadurch einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Häusliche oder sexualisierte Gewalt wird vor allem in ländlichen Gegenden kaum strafrechtlich verfolgt.

Besonders stark von Diskriminierung betroffen sind die etwa 58.000 Roma. Ihr Zugang zu Wohnungen, Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung ist schlecht. Zwei Drittel der Roma haben keine Krankenversicherung; ihre Sprache Romani wird in den Schulen nicht als Wahlfach angeboten. Während der Corona-Pandemie waren Roma-Kinder besonders benachteiligt. Da ihre Familien meist nicht über die nötige technische Ausstattung verfügen, konnten viele von ihnen während der Schulschließungen nicht am virtuellen Unterricht teilnehmen.

In mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) festgestellt, dass das Wahlrecht Bosnien und Herzegowinas gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Laut dem Daytoner Friedensabkommen von 1995 sind die drei Posten im Staatspräsidium den drei „konstituierenden“ Völkern (Bosniaken, Kroaten und Serben) vorbehalten. Dadurch werden Juden, Roma und andere Minderheiten diskriminiert.


Stand: 07.06.2022