Hintergrundinformationen Lieferketten und Lieferkettengesetz
Im Juni 2011 haben die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) verabschiedet. Sie sollen die Verletzung von Menschenrechten durch Wirtschaftsunternehmen verhindern und definieren die staatliche Schutzpflicht und die unternehmerische Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in globalen Lieferketten.
Freiwilliges Engagement
Um diese Leitprinzipien in Deutschland umzusetzen, hat die Bundesregierung zunächst auf freiwilliges Engagement gesetzt. Im Dezember 2016 hat sie den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) (NAP) verabschiedet und einen Überprüfungsmechanismus eingerichtet.
Das Ergebnis: Weniger als 20 Prozent Unternehmen erfüllen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.
Fazit: Gesetzliche Regelung
Der NAP sieht vor, dass die Bundesregierung weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen wird, wenn weniger als 50 Prozent der Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen.
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzt die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verbindlich um.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für Menschenrechte in ihren Lieferketten zu übernehmen. Mit der Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) werden diese Vorgaben europaweit vereinheitlicht und in deutsches Recht überführt. Lieferkettengesetze schaffen Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen, mehr Transparenz für Verbraucher*innen und besseren Schutz für Arbeiter*innen und Umwelt in Lieferketten. So tragen sie systematisch dazu bei, Lebens- und Arbeitsbedingungen in Produktionsländern zu verbessern und Lieferketten stabiler zu machen.
Nach drei Jahren LkSG zeigt sich: Das Gesetz wirkt (Externer Link). Unternehmen handeln transparenter, steuern ihre Risiken gezielter und investieren stärker in Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Umweltschutz. Viele sehen darin langfristige Wettbewerbsvorteile, etwa durch stabilere Lieferbeziehungen, höhere Resilienz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und größeres Vertrauen von Kund*innen und Investor*innen. Ergebnisse von Studien von 2025 (Jaro 2025 (Externer Link); Jäger 2025 (Externer Link)) zeigen: Verbindliche Sorgfaltspflichten fördern fairen Wettbewerb, nachhaltiges (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Wachstum und die globale Entwicklung.
Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert. (…) Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission zum Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten. Wir unterstützen das von der EU vorgeschlagene Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit.
Unser Ziel Faire und nachhaltige Lieferketten in Europa und weltweit
Das Ziel bleibt eine einheitliche europäische Regelung für nachhaltige Lieferketten. So werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und internationale Standards gesetzt. Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen in Europa wird die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards stärken und die Lebenssituation der Betroffenen verbessern.
Faire Lieferketten in Europa
Viele Unternehmen verlangen selbst nach klaren und verbindlichen Regelungen für verantwortungsvolles Handeln in Lieferketten und unternehmerische Sorgfaltspflichten.
Deutschland hat sich auf EU-Ebene früh für eine gemeinsame Regelung eingesetzt. Als größter gemeinsamer Wirtschaftsraum der Welt hat die EU eine besondere Verantwortung. Gemeinsame Regelungen können dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Lieferketten zu verringern. Gleichzeitig sorgen sie für Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.
Mit der CSDDD setzt die EU ein starkes Zeichen für verantwortungsvolles Wirtschaften entlang globaler Lieferketten und für eine zukunftsfähige Wirtschaft. Ziel ist es, Menschenrechte besser zu schützen, Umweltstandards zu stärken und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen.
Lieferkettengesetze wirken, weil sie Verantwortung systematisch in unternehmerisches Handeln integrieren. Sie helfen, Risiken früh zu erkennen und gezielt anzugehen. Unternehmen können Partnerschaften vertiefen und stabile, krisenfeste Lieferbeziehungen aufbauen. Der Fokus liegt beim risikobasierten Ansatz auf den größten Risiken – dort, wo Maßnahmen auch am meisten bewirken können.
Langfristig entstehen daraus Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit verantwortungsvollen Lieferketten sind attraktivere Partner für Kund*innen, Investor*innen und Fachkräfte. Sie profitieren von stabileren und krisensicheren Lieferketten. So zeigt beispielsweise eine Studie des UNDP (2025) (Externer Link), dass verantwortungsvolles Wirtschaften und die Umsetzung von Sorgfaltspflichten die Wettbewerbsfähigkeit nicht schwächen - im Gegenteil: Sie können Abläufe effizienter und Unternehmen widerstandsfähiger machen.
Fairer Handel als Grundprinzip einer neuen WTO
Die Welthandelsorganisation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (WTO) muss zu einer Fairhandelsorganisation weiterentwickelt werden. Bereits das Gründungsdokument – der Vertrag von Marrakesch – betont das Ziel nachhaltiger Entwicklung und den Schutz und die Erhaltung der Umwelt. Dieser Dreiklang fehlt jedoch im Welthandel bis heute. Selbst wenn Unternehmen die Umwelt zerstören oder ausbeuterische Kinderarbeit Teil der Produktion sind, werden sie handelsrechtlich behandelt wie jene, die alle Öko- und Sozialstandards einhalten.
Dies muss sich dringend ändern. Wer beispielsweise gegen internationale Standards, wie die ILO-Kernarbeitsnormen (Externer Link), das Pariser Klimaschutzabkommen (Externer Link) oder aber die Konvention zum Schutz der Biodiversität (Externer Link) verstößt, muss seinen Anspruch auf Gleichbehandlung verlieren.
Die Nichtbeachtung internationaler Standards muss zu Nachteilen im EU-Binnenmarkt führen dürfen. Gleichzeitig wird die Bundesrepublik Deutschland ihr Angebot auf Unterstützung bei der Einhaltung entsprechender Standards in Entwicklungs- und Schwellenländern weiter erhöhen.
Warum ein Lieferkettengesetz wichtig ist
Weltweit gibt es immer noch große Probleme in Lieferketten – etwa Kinder- und Zwangsarbeit, Umweltverschmutzung oder Ausbeutung. Weltweit müssen 138 Millionen Kinder laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (ILO) unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. 54 Millionen von ihnen leiden unter gefährlichen Arbeitsbedingungen. Die Verletzung von Menschenrechten darf kein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen sein. Die Rechte von Betroffenen müssen besser geachtet werden. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen Zugang zu Gerichten.
Lieferkettengesetze tragen dazu bei, dass Menschenrechte gestärkt, Missstände wie Kinder- und Zwangsarbeit reduziert und Arbeits- und Umweltstandards verbessert werden.
Freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen – wie zum Beispiel die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) – reichen nicht aus, um die Situation zu verbessern. Zahlen belegen dies: So setzen nach einer Studie des DIW (Externer Link) aus dem Jahr 2024 weniger als 15 Prozent der Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten vollständig um.
Wer Schäden anrichtet, muss dafür Verantwortung übernehmen – das gilt auch für Unternehmen. In den vergangenen Jahren ereigneten sich weltweit immer wieder Katastrophen, an denen deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren.
Als drittgrößtes Importland der Welt trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für nachhaltige Lieferketten. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat Deutschland 2023 einen verbindlichen Rahmen geschaffen und eine Vorreiterrolle eingenommen. Auf europäischer Ebene wurden diese Ansätze mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) weiterentwickelt und vereinheitlicht, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen. Die EU-Richtlinie wird bis 2028 schrittweise in nationales Recht umgesetzt und wird das deutsche Gesetz in diesem Zuge weiterentwickeln und perspektivisch ersetzen.
Und das Gesetz zeigt Wirkung: Etwa die Hälfte der Großunternehmen investiert bereits stärker in Menschenrechte und Umweltschutz - und sieht dadurch auch Wettbewerbsvorteile (Jaro 2025 (Externer Link)).
Fakten zum Lieferkettengesetz
Deutschland fördert mit dem LkSG die Einhaltung von Menschenrechtsstandards über Ländergrenzen hinweg.
Mit dem LkSG fördert Deutschland, dass Unternehmen international anerkannte Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Es setzt ein klares Zeichen für faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit. Dabei geht es nicht um nationale Sonderweg, sondern bestehende internationale Vereinbarungen – etwa die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Externer Link) – in die Praxis umzusetzen.
Das Gesetz stärkt nachhaltige, partnerschaftliche Wirtschaftsbeziehungen in der Lieferkette. Unternehmen werden dabei unterstützt, Risiken früh zu erkennen, vorzubeugen und langfristig stabile Lieferketten aufzubauen – zum Vorteil von Menschen, Umwelt und Wirtschaft.
Auch international wächst die Unterstützung für verantwortungsvolle Lieferkettengesetze. Mehrere Länder (Externer Link), darunter China und Thailand, arbeiten an ähnlichen Regelungen. Das zeigt: Verantwortungsvolels Wirtschaften wird global immer wichtiger, und Deutschland übernimmt hier eine Vorreiterrolle.
Unternehmen haben eine zentrale Rolle beim Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten
Der Schutz der Menschenrechte ist eine gemeinsame Aufgabe von Staaten und Unternehmen. Beide tragen Verantwortung, faire und nachhaltige Lieferketten zu fördern. Das Lieferkettengesetzt hilft Unternehmen dabei mit klaren und praxisnahen Vorgaben. So entstehen mehr Transparenz, Vertrauen und langfristige und stabile Partnerschaften.
Unternehmen die Verantwortung übernehmen, stärken das Vertrauen bei Investoren*innen und Geschäftspartnern. Dies eröffnet neue Wachstumsmärkten und stärkt die Wettbewerbsposition. Gerade in Krisenzeiten sind diversifizierte Lieferketten ein Vorteil: Sie reduzieren Abhängigkeiten, sind krisenfester und resilienter. Eine Studie der OECD von 2025 (Externer Link) zeigt, dass verantwortungsvoll handelnde Unternehmen langfristig krisenfester, innovativer und stabiler sind.
So wird die Einhaltung des LkSG sichergestellt.
Die Umsetzung und Einhaltung des LkSG beruht auf einem Zusammenspiel von unternehmerischer Verantwortung, staatlicher Kontrolle und gezielter Unterstützung durch die Bundesregierung. Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang globaler Lieferketten nachhaltig zu verringern und zugleich Unternehmen zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu befähigen.
Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses kann bei schwerwiegenden Verstößen Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen.
Das BMZ unterstützt Unternehmen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket – sowohl in Deutschland als auch entlang globaler Lieferketten. Die Responsible Business Helpdesks (RBH) (Externer Link) in neun Partnerländern bieten vor Ort Rechtsberatung, Schulungen und internationale Vernetzung, um Lieferanten bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu stärken. Weitere Helpdesks in Partnerländern sind in Planung.
In Deutschland berät der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte (Externer Link) Unternehmen kostenfrei zu ersten Schritten und verweist auf passende Unterstützungsangebote.
Darüber hinaus fördert das BMZ Multi-Stakeholder-Initiativen wie das Forum Nachhaltiger Kakao (Externer Link) und den UN Global Compact Netzwerk Deutschland, (Externer Link) die den Austausch guter Praxis ermöglichen.
In Produktionsländern fördert Deutschland gemeinsam mit der EU den EU Due Diligence Navigator for Partner Countries (Externer Link), der bei der Vorbereitung auf die CSDDD unterstützt und zu bestehenden Angeboten berät. Die Responsible Business Helpdesks (RBH) (Externer Link) bieten in mehreren Produktionsländern Rechtsberatung, Schulungen und internationale Vernetzung, um Lieferanten bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu stärken.
Das 2025 gegründete Kompetenzzentrum für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Externer Link) hilft insbesondere Gewerkschaften dabei, die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten sowie Regulierungen wie die CSDDD zu begleiten und zu überwachen.
Finanzinstrumente wie der Global Supply Chain Support Fund der Kfw (Externer Link) ergänzen diese Maßnahmen, indem sie Zulieferer in Afrika und Asien dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeits- und Compliance-Kapazitäten auszubauen.
Einen Überblick zu den Unterstützungsangeboten des BMZ finden Sie hier.
Das Lieferkettengesetz schafft fairere Wettbewerbsbedingungen.
Das LkSG sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen, indem es klare und verbindliche Mindeststandards zum Umgang mit Menschenrechts- und Umweltrisiken definiert. So wird der Wettbewerb transparenter und verantwortungsvolles Handeln zur gemeinsamen Grundlage.
Immer mehr Länder weltweit führen eigene Lieferkettengesetze ein. Das zeigt: Verantwortung, Transparenz und Nachhaltigkeit werden zum neuen Standard. Unternehmen, die sich frühzeitig darauf einstellen, stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit, und das LkSG und die CSDDD unterstützen diesen Wandel durch klare Vorgaben.
Lieferkettengesetze schaffen für Unternehmen nicht nur Rechts- und Planungssicherheit, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile (siehe zum Beispiel diese OECD-Studie (Externer Link)). Unternehmen können von besserem Risikomanagement, stabileren Lieferketten und einem gestärkten Vertrauen bei Kund*innen, Investor*innen und Partnern profitieren. Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen haben laut EU-Kommission (Externer Link) und DAX-Unternehmensbefragungen (Externer Link) zudem besseren Zugang zu Kapital und günstigeren Krediten.
Studien wie dieser Report des Europarats (Externer Link) aus dem Jahr 2025 zeigen zudem, dass die Umsetzungskosten tatsächlich sehr gering sind. Nach einer Berechnung des Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO) (Externer Link) liegen die Kosten für die Einhaltung der CSDDD (wie sie durch die Europäische Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) geschätzt wurden), bei durchschnittlich nur 0,13 Prozent der Aktionärsausschüttungen im Jahr 2023.
Wer heute in Nachhaltigkeit investiert, nutzt Wachstumschancen: Das Volumen nachhaltiger Finanzierungen soll laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens GMI (Externer Link) von 5,87 Billionen US-Dollar im Jahr 2024 auf 35,72 Billionen US-Dollar bis 2034 steigen. Damit wird nachhaltiges Wirtschaften zu einem klaren Erfolgsfaktor – für Unternehmen, die langfristig denken und handeln.
Das LkSG gilt primär für große Unternehmen.
Das LkSG gilt für große Unternehmen und nicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Seit 2024 fallen nur Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten unter das Gesetz.
Das LkSG ist ein wichtiger Vorläufer der CSDDD.
Das LkSG ist Teil einer europäischen und internationalen Entwicklung für mehr unternehmerische Verantwortung in globalen Lieferketten. Es setzt zentrale Elemente der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und der OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Leitsätze für multinationale Unternehmen in deutsches Recht um.
Die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD soll mit klaren Standards einen einheitlichen Rechtsrahmen für unternehmerische Sorgfalt in der EU schaffen. Das LkSG dient dabei als wichtige Referenz. Erfahrungen mit dem Gesetz helfen, die CSDDD umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Das LkSG stärkt die internationalen Beziehungen Deutschlands.
Das LkSG stärkt die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und seinen Partnerländern. Unternehmen sollen sich nicht aus herausfordernden Märkten zurückziehen, sondern werden durch das Gesetz bestärkt, ihre Lieferketten gemeinsam mit lokalen Partnern Schritt für Schritt nachhaltiger zu gestalten. So entstehen langfristige, faire und verlässliche Partnerschaften auf Augenhöhe.
Nachhaltige Lieferketten schaffen Vorteile für alle: Sie fördern faire Löhne und sichere Arbeitsbedingungen, verstärken den Schutz von Menschenrechten und Umwelt, unterstützen die die lokale Wirtschaft und eröffnen Chancen für Innovation und nachhaltiges Wachstum.
Auch deutsche und europäische Unternehmen profitieren – durch resilientere Lieferketten, langfristigen Zugang zu Rohstoffen und bessere Wettbewerbsfähigkeit.
Stand: 21.07.2026