Gendatenbank im Labor des Africa Rice Center. In Regalen stehen viele Gläser mit Reissaat. Das Forschungsinstituts hat das Ziel, ertragreichere Reissorten zu züchten um dadurch die Ernährungsversorgung zu verbessern.

Vorteilsausgleich und Biodiversität Teilhabe an Leistungen und Zugang zu Ressourcen gerecht gestalten

In vielen Entwicklungsländern sind Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beheimatet, die wichtige Inhaltsstoffe oder genetische Informationen für die Herstellung von Arzneimitteln, Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Aroma- und Duftstoffen oder für die Tier- und Pflanzenzucht liefern.

Den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Gewinne aus ihrer Nutzung gerecht zu gestalten, ist ein zentrales Anliegen der Biodiversitätskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) von 1992. Ein völkerrechtlicher Rahmen für diesen Zugangs- und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) wurde mit dem sogenannten Nagoya-Protokoll (Externer Link) geschaffen. Es wurde bei der Vertragsstaatenkonferenz 2010 im japanischen Nagoya verabschiedet und trat 2014 in Kraft. Das Protokoll wurde bislang von 130 Staaten ratifiziert (Stand: April 2021), Deutschland ist seit 2016 Mitglied.

Eine Laborantin in einem mexikanischen Unternehmen für Pflanzenzucht entnimmt Zellen aus einem Kaffeepflanzenblatt. Sie arbeitet mit Mundschutz und Pinzette.
Eine Laborantin in einem mexikanischen Unternehmen für Pflanzenzucht entnimmt Zellen aus einem Kaffeepflanzenblatt.

Von diesem Abkommen sollen sowohl Entwicklungsländer als auch Industrieländer profitieren: Die Entwicklungsländer, die häufig Bereitsteller genetischer Ressourcen sind, erhalten eine gerechte Gegenleistung für ihre biologischen Schätze – in Form von Geld oder Leistungen wie Technologietransfer. So können sie in Schutz und nachhaltige Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen investieren und ihre inländischen Forschungskapazitäten verbessern. Die Nutzer genetischer Ressourcen wiederum, die meist aus Industrieländern stammen, erhalten auf Basis eines gültigen Vertrages verlässlichen Zugang zu den Ressourcen und sind nicht mehr dem Vorwurf der Biopiraterie ausgesetzt.

Durch die nationale Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat die Privatwirtschaft mehr Rechts- und Investitionssicherheit. Klare Vereinbarungen über den Zugang zu Naturgütern und einen gerechten Vorteilsausgleich tragen dazu bei, Qualität und Verfügbarkeit natürlicher Produktionsgrundlagen dauerhaft zu sichern.


Unterstützungsbedarf

Viele Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit benötigen Unterstützung, um ihr traditionelles Wissen wirksam zu schützen und ihre geistigen Eigentumsrechte durchzusetzen. Bedarf besteht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Förderung des nationalen und internationalen Marktzugangs von kleinen und mittleren Unternehmen und Kooperativen
  • Aufbau biodiversitätsbasierter Wertschöpfungsketten
  • Entwicklung eines ABS-konformen Rechtsrahmens für wilde und landwirtschaftliche genetische Ressourcen, Aufbau entsprechender Verwaltungs- und Verhandlungskapazitäten
  • Entwicklung von nutzerfreundlichen digitalen Lösungen für ABS-Genehmigungen und das Monitoring von ABS-Verträgen
  • regionale Koordination und Erfahrungsaustausch

Deutsches Engagement

Cover: Biologische Vielfalt - unsere gemeinsame Verantwortung

Biologische Vielfalt – unsere gemeinsame Verantwortung

Die deutsche Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention für eine nachhaltige Entwicklung

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 11/2022 | Dateigröße 7 MB, Seiten 32 Seiten | Zugänglichkeit barrierefrei

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt den wissenschaftlich-politischen Prozess auf internationaler Ebene, um das Prinzip des gerechten Vorteilsausgleichs zu verwirklichen.

Darüber hinaus fördert das BMZ die Umsetzung des Nagoya-Protokolls seit 2008 in 24 bilateralen, regionalen und überregionalen Vorhaben, unter anderem in der Zusammenarbeit mit Indien, Marokko, Mexiko und Namibia sowie mit der zentralafrikanischen Waldkommission (Commission des Forêts d’Afrique Centrale (Externer Link), COMIFAC) und dem Zentralamerikanischen Integrationssystem (Sistema de la Integración Centroamericana (Externer Link), SICA).

Fachlicher Hintergrund

Zusammenarbeit konkret
Logo der ABS-Initiative

ABS-Initiative Interner Link

Seit 2006 begleitet die Access and Benefit-Sharing Capacity Development Initiative (ABS-Initiative) unter der Leitung des BMZ den Verhandlungsprozess für einen völkerrechtsverbindlichen Rahmen zur Umsetzung des dritten Zieles der Biodiversitätskonvention. Seit 2010 unterstützt die Initiative auch die Umsetzung des Nagoya-Protokolls.

Zusammenarbeit konkret
 Echte Aloe (Aloe Vera), Detailaufnahme

BioInnovation Afrika Interner Link

Das vom BMZ geförderte Vorhaben BioInnovation Afrika unterstützt seit 2019 die Länder Kamerun, Madagaskar, Namibia und Südafrika dabei, ihre nationalen Systeme für den Zugangs- und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS) nutzerfreundlich und erfolgreich zu machen.