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Vorteilsausgleich und Biodiversität Teilhabe an Leistungen und Zugang zu Ressourcen gerecht gestalten
Den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Gewinne aus ihrer Nutzung gerecht zu gestalten, ist ein zentrales Anliegen der Biodiversitätskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) von 1992. Ein völkerrechtlicher Rahmen für diesen Zugangs- und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) wurde mit dem sogenannten Nagoya-Protokoll (Externer Link) geschaffen. Es wurde bei der Vertragsstaatenkonferenz 2010 im japanischen Nagoya verabschiedet und trat 2014 in Kraft. Das Protokoll wurde bislang von 130 Staaten ratifiziert (Stand: April 2021), Deutschland ist seit 2016 Mitglied.
Von diesem Abkommen sollen sowohl Entwicklungsländer als auch Industrieländer profitieren: Die Entwicklungsländer, die häufig Bereitsteller genetischer Ressourcen sind, erhalten eine gerechte Gegenleistung für ihre biologischen Schätze – in Form von Geld oder Leistungen wie Technologietransfer. So können sie in Schutz und nachhaltige Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen investieren und ihre inländischen Forschungskapazitäten verbessern. Die Nutzer genetischer Ressourcen wiederum, die meist aus Industrieländern stammen, erhalten auf Basis eines gültigen Vertrages verlässlichen Zugang zu den Ressourcen und sind nicht mehr dem Vorwurf der Biopiraterie ausgesetzt.
Durch die nationale Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat die Privatwirtschaft mehr Rechts- und Investitionssicherheit. Klare Vereinbarungen über den Zugang zu Naturgütern und einen gerechten Vorteilsausgleich tragen dazu bei, Qualität und Verfügbarkeit natürlicher Produktionsgrundlagen dauerhaft zu sichern.
Unterstützungsbedarf
Viele Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit benötigen Unterstützung, um ihr traditionelles Wissen wirksam zu schützen und ihre geistigen Eigentumsrechte durchzusetzen. Bedarf besteht unter anderem in folgenden Bereichen:
- Förderung des nationalen und internationalen Marktzugangs von kleinen und mittleren Unternehmen und Kooperativen
- Aufbau biodiversitätsbasierter Wertschöpfungsketten
- Entwicklung eines ABS-konformen Rechtsrahmens für wilde und landwirtschaftliche genetische Ressourcen, Aufbau entsprechender Verwaltungs- und Verhandlungskapazitäten
- Entwicklung von nutzerfreundlichen digitalen Lösungen für ABS-Genehmigungen und das Monitoring von ABS-Verträgen
- regionale Koordination und Erfahrungsaustausch
Deutsches Engagement
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt den wissenschaftlich-politischen Prozess auf internationaler Ebene, um das Prinzip des gerechten Vorteilsausgleichs zu verwirklichen.
Darüber hinaus fördert das BMZ die Umsetzung des Nagoya-Protokolls seit 2008 in 24 bilateralen, regionalen und überregionalen Vorhaben, unter anderem in der Zusammenarbeit mit Indien, Marokko, Mexiko und Namibia sowie mit der zentralafrikanischen Waldkommission (Commission des Forêts d’Afrique Centrale (Externer Link), COMIFAC) und dem Zentralamerikanischen Integrationssystem (Sistema de la Integración Centroamericana (Externer Link), SICA).