Wirtschaftliche Zusammenarbeit Für verlässliche Handelsbeziehungen mit Afrika: Bundeskabinett leitet Ratifizierung von EU-Handelsabkommen mit afrikanischen Staaten ein
Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan: „Deutschland bleibt ein verlässlicher Partner für faire Handelsbeziehungen. Das gilt gerade jetzt, wo der Welthandel unter erheblichen Unsicherheiten leidet und unsere gemeinsamen Regeln aggressiv unter Druck gesetzt werden. Mit den Handelsabkommen festigen wir unsere Partnerschaft mit Afrika. Für Exporte und Investitionen schaffen wir einen stabilen Rahmen. Besonders entwicklungsfreundliche Bestimmungen in den Abkommen stärken lokale Wirtschaftskreisläufe und schaffen Arbeitsplätze in den Partnerländern. Auch deutsche Unternehmen profitieren von verlässlichen Export- und Investitionsbedingungen, einer größeren Auswahl an Zulieferern und weniger Abhängigkeit von einzelnen Märkten. Das ist es, was wir uns in der Bundesregierung vorgenommen haben: Wir intensivieren wirtschaftliche Zusammenarbeit, von der sowohl unsere Partner, als auch Deutschland und seine Unternehmen profitieren.“
Die Abkommen stellen die Handelsbeziehungen der EU mit einer Reihe afrikanischer Partnerländer auf eine langfristige, verlässliche und gleichberechtigte Basis. Die Abkommen wurden von den afrikanischen Partnern bereits ratifiziert und werden seit Längerem vorläufig angewendet, müssen jedoch für das formale Inkrafttreten noch durch alle EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Nach dem Kabinettsbeschluss heute muss der Bundestag den Vertragsgesetzen zur Ratifizierung noch zustimmen.
Durch die Abkommen wird der uneingeschränkte Zugang für alle afrikanischen Vertragspartnerstaaten unabhängig von ihrem Status dauerhaft vertraglich geregelt. Sie erhalten damit verlässlich zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Ihrerseits senken sie schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. Niedrigere Zölle auf Importe können dabei helfen, lokale Versorgungslücken zu schließen und Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für weiterverarbeitende Unternehmen vor Ort günstiger zu machen. Sensible Industriezweige und landwirtschaftliche Produktion sowie Produkte mit besonderem Potenzial für lokale Wertschöpfung in den afrikanischen Partnerstaaten können durch besonders lange Übergangsfristen und Schutzmöglichkeiten gestärkt werden.
Für die deutsche Wirtschaft ist der geregelte Zugang zu Auslandsmärkten auf Grund ihrer Exportorientierung besonders wertvoll. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen schaffen für deutsche Unternehmen einen langfristigen verlässlichen Rahmen für die Handels- und Investitionsbeziehungen mit den Vertragspartnern und tragen dadurch zur Diversifizierung von Lieferketten deutscher Unternehmen sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland und Afrika bei.
Die Abkommen und weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/content/economic-partnership-agreements-epas (Externer Link).