Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien, auch bekannt als Hermes-Bürgschaften, sind staatliche Instrumente der Außenwirtschaftsförderung. Die Bundesrepublik Deutschland sichert damit einheimische Exporteure und Banken gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Ohne diese Staatsgarantien wäre es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht möglich, sich auch in schwierigen Märkten zu engagieren – sie wären im internationalen Wettbewerb benachteiligt.

Ein großer Teil der deutschen Ausfuhren in Entwicklungs- (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Schwellenländer (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) wird von Hermes-Bürgschaften gedeckt. Die Bewilligung von Exportkreditgarantien ist daher unter anderem an die Berücksichtigung entwicklungspolitischer Belange geknüpft.