Symbolbild: Vereint in Vielfalt
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Vielfalt im BMZ
Das BMZ hat eine Organisationskultur der Vielfalt. Die Zusammenarbeit ist gekennzeichnet von Wertschätzung der Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Das BMZ setzt sich dafür ein, dass alle Beschäftigten ein Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen pflegen und erleben.
Das BMZ ist ein international ausgerichtetes Ministerium mit Partner*innen aus aller Welt. Die Beschäftigten des BMZ haben vielfältige Aufgabenbereiche und Schwerpunkte, unterschiedlichste Ausbildungen, Berufe und Hintergründe.
Die diversen Lebenslagen der Mitarbeiter*innen mit Blick auf Kinder, Familie, Krankheit oder Pflege werden im Berufsalltag berücksichtigt und sind ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Arbeit des BMZ. Die Kolleg*innen im BMZ engagieren sich in Interessensgruppen, zum Beispiel in der Queer-Gruppe oder der Anti-Rassismus-Initiative und setzen so ein Zeichen für Diversität, Toleranz und Respekt.
Vielfalt konkret
Circa 56 %
der Belegschaft sind weiblich
Alle Aufsichtsgremien sind
paritätisch
besetzt
8,39 %
Anteil der Schwerbehinderten an der Belegschaft
20 %
der Beschäftigten haben Migrationserfahrung (Stand 2018)
Circa
49 %
Anteil der Frauen in Führungspositionen
Rund
50 %
Frauenanteil der Entsandten an deutschen Auslandsvertretungen, bei Entwicklungsbanken, der EU und internationalen Organisationen
Vielfalt ist fester Bestandteil der Personalentwicklung im BMZ. Bei allen Maßnahmen der beruflichen Entwicklung des BMZ-Personals herrscht der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität.
2019 hat das BMZ die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Ziel der Initiative ist eine von Anerkennung, Wertschätzung und Vielfalt geprägte Arbeitswelt in Deutschland. Mit Unterzeichnung der Charta bekennt sich das BMZ dazu, ein Arbeitsumfeld zu erschaffen, das frei von Vorurteilen ist – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Entsprechend wird im Rahmen der verschiedenen Konzepte und Instrumente des Personalbereichs ein hohes Niveau bei Gleichstellung, Inklusion und Förderung von Diversität und Chancengleichheit gehalten und weiter ausgebaut – insbesondere etwa bei Auswahl- und Einstellungsverfahren, bei der Erstellung der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit oder der Personalentwicklung.
Nach einer Mitarbeiter*innenbefragung im Jahr 2018 zu „Kultureller Diversität und Chancengleichheit“ belegt das BMZ mit einem Anteil von 20 Prozent der Beschäftigten mit Migrationserfahrung den vierten Platz innerhalb der Bundesverwaltung. Im BMZ sind derzeit Arbeitnehmer*innen aus 23 Nationen beschäftigt.
In den letzten Jahren hat das BMZ die Gleichstellung innerhalb der Belegschaft und in Führungspositionen vorangebracht, sodass das BMZ eine hervorragende Gleichstellungsbilanz vorweisen kann (Stand 2023):
- Circa 56 Prozent der Gesamtbelegschaft sind weiblich.
- Circa 49 Prozent beträgt der Frauenanteil bei Führungspositionen.
- Laufbahnaufstieg 2022 im BMZ ist mit 45,8 Prozent weiblich.
- Rund 50 Prozent beträgt der Frauenanteil unserer Entsandten an deutschen Auslandsvertretungen, bei Entwicklungsbanken, der EU und internationalen Organisationen.
- Das BMZ besetzt alle Aufsichtsgremien, an denen es beteiligt ist, paritätisch.
Das BMZ hat im März 2016 eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Nach dieser Vereinbarung fördert das BMZ die Belange von schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Inklusion und Teilhabe und wirkt insbesondere auf die Erfüllung der nach SGB IX (Externer Link) vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht hin. Aktuell liegt die Schwerbehindertenquote des BMZ bei 8,39 Prozent Anteil an der Gesamtbelegschaft.
Das BMZ positioniert sich klar gegen jedwede Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das BMZ hat eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Externer Link) eingerichtet. Falls BMZ-Mitarbeiter*innen sich aus rassistischen Gründen, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert, benachteiligt oder belästigt fühlen, haben sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle vorzubringen. Hierunter fällt auch jede Art sexueller Belästigung. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde dann in einem neutralen Verfahren.