Ausschusssitzung im deutschen Bundestag

Organisation Gremien

Veröffentlichung gemäß § 6 Absatz 1 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz sieht vor, dass die Institutionen des Bundes auf ihrer Internetseite eine Aufstellung über ihre Aufsichts- und wesentlichen Gremien sowie über die Anzahl der in diesen jeweils durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder veröffentlichen.


1. Aufsichtsgremien

Name des Gremiums

Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder

davon Frauen

Frauenanteil in Prozent

weiterführende Informationen

Aufsichtsrat der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

4

2

50

http://www.giz.de/de/ueber_die_giz/528.html (Externer Link)

Kuratorium des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE)

10

5

50

https://www.die-gdi.de/ueber-das-die/aktuelle-mitglieder-des-kuratoriums/ (Externer Link)

Afghan Credit Guarantee Foundation (ACGF)

3*

2

66,6

http://ww.acgf.de (Externer Link)

Engagement Global gGmbH (EG)

2

1

50

https://www.engagement-global.de/aufsichtsrat.html (Externer Link)


2. Wesentliche Gremien

Name des Gremiums

Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder

davon Frauen

Frauenanteil in Prozent

weiterführende Informationen

Beirat des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH

7

2

28,6

https://www.deval.org/de/ueber-uns/das-institut/gesellschafterin-struktur-und-finanzierung

Fachkommission Fluchtursachen der Bundesregierung

24 (2 Vorsitzende + 22 Mitglieder)

12

50

www.bmz.de/fachkommission-fluchtursachen


* Bei einer ungeraden Anzahl an Gremiensitzen darf gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 BGremBG das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern nur einen Sitz betragen.