Soziale Situation Wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe stark eingeschränkt

Für einen Großteil der Bevölkerung Tschads sind die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte nicht gewährleistet. Besonders betroffen sind Frauen, Jugendliche und die ländliche Bevölkerung. Menschen mit Behinderung sind von sozialer Teilhabe weitgehend ausgeschlossen.

Gesundheitseinrichtung für unterernährte Kinder, Notre Dame des Apotres in N`Djamena, Tschad

Gesundheitseinrichtung für unterernährte Kinder, Notre Dame des Apotres in N`Djamena, Tschad

Gesundheitseinrichtung für unterernährte Kinder, Notre Dame des Apotres in N`Djamena, Tschad

Das Land ist gesellschaftlich stark zersplittert. Es gibt etwa 200 ethnische Gruppen, die verschiedene Sprachen sprechen. Informelle Netzwerke sowie Clan- und Familienstrukturen spielen in allen Regionen eine bedeutsame Rolle – zumal der Staat vor allem in ländlichen Regionen kaum sichtbar und handlungsfähig ist. Der gesellschaftliche Frieden zwischen den Ethnien ist zerbrechlich.

Mehr als 40 Prozent der etwa 16,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner leben unterhalb der nationalen Armutsgrenze, etwa ein Drittel der Bevölkerung ist unterernährt. Die Lebenserwartung liegt bei 53 Jahren, die Kindersterblichkeitsrate ist eine der höchsten weltweit. Nur knapp die Hälfte der Bevölkerung verfügt über eine zumindest grundlegende Trinkwasserversorgung. Nur zehn Prozent haben eigene sanitäre Anlagen und nur elf Prozent Zugang zur Stromversorgung.


Bildung

Die Bevölkerung Tschads wächst jährlich um etwa drei Prozent. Fast die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner ist unter 15 Jahre alt. Den jungen Menschen fehlt es an Bildungs- und Jobperspektiven.

Das Bildungssystem weist große Defizite auf. Etwa jedes fünfte Kind im Grundschulalter geht nicht zur Schule, wobei der Anteil bei den Jungen bei 14 Prozent, bei den Mädchen bei 31 Prozent liegt. Und nur etwa 45 Prozent der eingeschulten Kinder schließen die Grundschule ab. Etwa drei Viertel der Erwachsenen sind Analphabeten.

Frauen benachteiligt

Tschad bekennt sich – auch in der derzeit geltenden Übergangsverfassung – zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen sind jedoch in allen Lebensbereichen weiterhin stark benachteiligt. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist verbreitet, wird aber nur selten geahndet. Wirksame Beschwerdemechanismen für Menschenrechtsverletzungen sind nicht vorhanden.

Stand: 18.04.2023