Gestaltungsspielraum: Gute Regierungsführung Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und Annäherung an die EU

Wichtige Ziele der Entwicklungszusammenarbeit sind den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bosnien-Herzegowina zu fördern und die Annäherung an die EU voranzutreiben. Um diese zu erreichen, unterstützt die Bundesrepublik den Westbalkanstaat mit der Schaffung von stabilen politischen Verhältnissen und der Herstellung effektiver Verwaltungsstrukturen.

Gerichtsgebäude

Gerichtsgebäude/Symbolbild

Gerichtsgebäude/Symbolbild

Für den EU-Beitritt Bosnien und Herzegowinas ist eine gute Regierungsführung unerlässlich, denn die Europäische Union stellt klare Reformvorgaben, die für einen Bündnisbeitritt notwendig sind. Besonders wichtig sind dabei die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption, die Verbesserung der Verwaltungseffizienz sowie eine funktionierende und inklusive Regierungsführung.

Der Bedarf für gute Regierungsführung in Bosnien und Herzegowina hängt eng mit den politischen Folgen des Bosnienkrieges zusammen. Der militärische Konflikt, der von 1992 bis 1995 dauerte, war geprägt von ethnischen Konflikten, massiver Gewalt und Vertreibungen, die das Land tief gespalten und stark zerstört haben. Mit dem Friedensvertrag von Dayton im Jahr 1995 wurde Bosnien und Herzegowina als ein Staat aus zwei Entitäten geschaffen: der bosniakisch-kroatischen Föderation und der serbischen Republika Srpska. Dieses komplexe und ethnisch fragmentierte politische System führte zwar zum Ende des Krieges, bewirkte aber eine starke institutionelle Zersplitterung und politische Blockaden.

Noch heute ist das Land mit den anhaltenden Folgen des Krieges konfrontiert. Zentrale Herausforderungen sind neben einer schwachen Staatsstruktur auch ethnisch motivierte politische Blockaden sowie weit verbreitete Korruption, Vetternwirtschaft und Machtmissbrauch durch politische Eliten. Auch das komplexe, auf Konsens basierende Regierungssystem führt regelmäßig zu politischen Stillständen und beeinträchtigt die Effizienz und Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

Deutschland unterstützt Bosnien und Herzegowina den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft, indem gesamtstaatlichen Institutionen gestärkt und Unterstützungsleistungen zur Erfüllung der EU-Anforderungen.

Vorgehensweise und Schwerpunkte

  • Schulungen zu EU-Recht und Finanzierung: Gezielte Fortbildungen für Mitarbeitende in Behörden zu EU-Recht, EU-Finanzierungsinstrumenten und Anwendungsleitlinien, inklusive Entwicklung und Einsatz digitaler Lernmodule.
  • Verbesserung der institutionellen Koordinierung: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen der nationalen Regierung, den Entitäten, dem Brčko-Distrikt und den Kantonen – insbesondere durch digitale Lösungen – für eine effizientere Abstimmung beim EU-Integrationsprozess.
  • Fokus auf Gleichstellung und Teilhabe: Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und sozialer Ungleichheiten in allen Maßnahmen, um die Inklusion benachteiligter Gruppen zu gewährleisten und die Akzeptanz des EU-Beitritts in der Gesellschaft zu erhöhen.