Stand: 22. Februar 2023 Informationen für ehemalige afghanische Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Für diese Menschen trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Daher hat die Bundesregierung ein Verfahren eingerichtet, das Afghaninnen und Afghanen eine Aufnahme in Deutschland ermöglicht, wenn sie durch ihre ehemalige Tätigkeit für die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit exponiert und individuell gefährdet sind. Die Bundesregierung prüft dabei insbesondere, welche aktuellen Gefährdungslagen bestehen und inwieweit sie in Zusammenhang zu der ehemaligen Tätigkeit stehen.
Mit vielen bewährten Maßnahmen unterstützen Arbeitgeber der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit den Schutz von Ortskräften in Afghanistan. In besonders gefährdeten Einzelfällen ermöglicht die Bundesregierung Aufnahmezusagen für ehemalige Ortskräfte und unterstützt sie mit einer sicheren Ausreise aus Afghanistan. Dafür müssen ein gültiger Reisepass und ein gültiges Visum für das Transitland vorhanden sein. Das BMZ finanziert die Ausreise über den Landweg sowie durch zivile Flüge. Seit Mai 2021 sind bereits mehr als 2.400 ehemalige Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Deutschland eingereist – inklusive Familienmitgliedern sind das mehr als 11.000 Personen.
Stand: 22.02.2023