Stand: 3. August 2022 Informationen für ehemalige afghanische Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Für diese Menschen trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Deshalb ermöglicht die Bundesregierung Aufnahmezusagen für ehemalige Ortskräfte und unterstützt sie mit einer sicheren Ausreise aus Afghanistan. Das BMZ finanziert die Ausreise aus Afghanistan über den Landweg sowie durch zivile Flüge. Seit Mai 2021 sind bereits mehr als 2.000 ehemalige Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Deutschland eingereist – inklusive Familienmitgliedern sind das mehr als 10.000 Personen.
Das Verfahren steht neuen Gefährdungsanzeigen von ehemaligen Ortskräften offen. Damit wird gewährleistet, dass sich neu ergebende, individuelle Gefährdungslagen weiterhin berücksichtigt werden können. Gefährdungsanzeigen sind an den ehemaligen Arbeitgeber zu richten. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, wieweit die rechtlichen, eine Aufnahme begründenden Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen zur Ausreise aus Afghanistan finden Sie im aktuellen Fragenkatalog des Auswärtigen Amts (Externer Link).
Stand: 03.08.2022