Stand: 14. Februar 2024 Informationen für ehemalige afghanische Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Die Bundesregierung übernimmt Verantwortung für Ihr ehemaliges Auslandspersonal in Afghanistan. Ihr Angebot von Aufnahme und Einreise nach Deutschland richtet sich an diejenigen, die sich im Rahmen ihrer Afghanistanpolitik zwischen 2013 und 2021 vor Ort für einen gesellschaftlichen Wandel eingesetzt haben und deswegen anschließend gefährdet waren. Der ganz überwiegende Teil der Personen war im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Geschäftsbereich des BMZ aktiv.

Für diese Menschen trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Daher hat die Bundesregierung ein Verfahren eingerichtet, das Afghaninnen und Afghanen eine Aufnahme in Deutschland ermöglicht, wenn sie durch ihre ehemalige Tätigkeit für die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit exponiert und dadurch anschließend individuell gefährdet wurden. Sämtliche hierzu eingegangenen Anfragen wurden bearbeitet und abschließend beschieden.

Mit vielen bewährten Maßnahmen haben Arbeitgeber der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit den Schutz von Ortskräften in Afghanistan unterstützt. In besonders gefährdeten Einzelfällen hat die Bundesregierung Aufnahmezusagen für ehemalige Ortskräfte erteilt und eine sichere Ausreise über Pakistan angeboten. Dafür müssen ein gültiger Reisepass und ein gültiges Visum für das Transitland vorhanden sein. Das BMZ finanziert die Ausreise über den Landweg sowie durch Charterflüge. Insgesamt sind so mehr als 2.600 ehemalige Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Deutschland eingereist – inklusive Familienmitglieder sind das über 12.000 Personen.


Stand: 14.02.2024