Stand: 10. März 2022 Informationen für ehemalige afghanische Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Die Bundesregierung arbeitet weiter intensiv an Lösungen, um Menschen, für die Deutschland besondere Verantwortung trägt, bei der sicheren Ausreise aus Afghanistan zu unterstützen.
Ortskräfte, die bisher noch keine Aufnahmezusage erhalten haben, können nach wie vor über ihren ehemaligen beziehungsweise bisherigen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige nach dem Ortskräfteverfahren stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.
Informationen dazu, wie die Bundesregierung konkret bei der Ausreise aus Afghanistan unterstützt, finden Sie im Fragenkatalog des Auswärtigen Amts (Externer Link), der fortlaufend aktualisiert wird.