Deutsche G7-Präsidentschaft Staatssekretär Flasbarth wirbt für international verbindliche Standards für nachhaltige Lieferketten

6. Mai 2022 | Berlin – Bei einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgerichteten G7-Konferenz zum Thema „Sustainable value chains – Success factors for an internationally accepted binding standard“ hat sich BMZ-Staatssekretär Flasbarth für die nachhaltige Transformation globaler Lieferketten eingesetzt.

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Der G7-Gipfel 2022 wird vom 26. bis 28. Juni auf Schloss Elmau in den bayerischen Alpen stattfinden.

Sein Fazit der Konferenz: „Wir brauchen international verbindliche Standards für globale Lieferketten, die Menschenrechte und Umweltschutz weltweit fördern. Die G7-Konferenz unter deutscher Präsidentschaft hat dies noch einmal ganz klar gezeigt. Ich freue mich über die breite Unterstützung hierzu. Verbindliche Standards müssen Teil eines 'smart mix' von Instrumenten sein, zu denen auch Unterstützungsmaßnahmen für Partnerländer, Unternehmen und die Zivilgesellschaft vor Ort gehören.“

Die G7-Konferenz wurde am 6. Mai durch Bundesminister Hubertus Heil eröffnet. Teilgenommen haben unter anderem:

  • Vertreterinnen und Vertreter aller G7-Partner
  • Didier Reyners, EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit,
  • Michelle Bachelet, UN-Hochkommissarin für Menschenrechte,
  • Mathias Cormann, Generalsekretär der OECD
  • Olivier De Schutter, UN-Sonderberichterstatter zu extremer Armut und Menschenrechten,
  • Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
  • Udo Phillip, Staatssekretär im BMWK.

Die nachhaltige und resiliente Ausgestaltung globaler Lieferketten ist ein wichtiger Schwerpunkt der deutschen G7-Präsidentschaft 2022.

  • Nach Schätzungen der ILO arbeiten 25 Millionen Menschen in Zwangsarbeit.
  • Rund 160 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 17 Jahren müssen als Kinderarbeiter schuften.
  • Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verschärfen viele strukturelle Probleme in den globalen Lieferketten.
  • Gleichzeitig dürfen internationale Wettbewerbsvorteile nicht auf der Ausbeutung der Menschen und der Umwelt in anderen Teilen der Welt aufgebaut werden. Keiner sollte es sich künftig leisten können, wettbewerbsfähig zu sein, wenn er dazu Menschrechte nicht einhält oder die Umwelt zerstört.

Ziel der G7-Konferenz war es daher, Anforderungen an einen international akzeptierten, verbindlichen Standard für Wirtschaft und Menschenrechte mit den G7-Partner zu diskutieren.

Zahlreiche hochrangige Expertinnen und Experten befürworteten bei der Konferenz einen international verbindlichen Standard.

Die Vertreterinnen und Vertreter der G7-Staaten sprachen sich zudem für ein koordiniertes Vorgehen und einen konstruktiven Umgang mit den auf UN-Ebene laufenden Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („UN Treaty Process“) aus. Besonders hervorgehoben wurde der Bedarf nach einem besseren Zugang zu gerichtlichen Abhilfemaßnahmen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und einem effektiven und übergreifenden Monitoringsystem für nachhaltige Lieferketten.

Auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen wurde der Einsatz der deutschen G7-Präsidentschaft für nachhaltige Lieferketten als Grundlage für globale Versorgungs- und Ernährungssicherheit, wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit, weltweite Achtung der Menschenrechte und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt.

Mit ihrem Schlusswort betonten BMZ-Staatssekretär Jochen Flasbarth und BMAS-Abteilungsleiter Carsten Stender die von der Konferenz ausgehende Signalwirkung. Deutschland stehe klar für einen verbindlichen internationalen Standard für Wirtschaft und Menschenrechte, der während der deutschen G7-Präsidentschaft vorangebracht werden soll. Er würde das 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das kommende europäische Lieferkettengesetz auf globaler Ebene ergänzen – ein Meilenstein für unternehmerische Verantwortung und nachhaltige Lieferketten weltweit. Auf diese Weise ließe sich eine noch größere Hebelwirkung für die Einhaltung der Menschenrechte in unseren Partnerländern erreichen. Das würde auch eine Angleichung der globalen Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) schaffen, damit Vorreiter-Unternehmen nicht benachteiligt werden.


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Das Büro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) wurde vom BMZ beauftragt, Möglichkeiten zur Förderung nachhaltiger Lieferketten durch die G7 aufzuzeigen.

Der Bericht ist hier abrufbar.

Ergebnis: Die nachhaltige Transformation globaler Lieferketten hat für die G7 höchste Dringlichkeit, um nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern, den Klimawandel zu bekämpfen und eine global gerechte wirtschaftliche Erholung sicherzustellen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bilden hierfür den notwendigen Rahmen und sollten deshalb von den G7 ambitioniert umgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem verbindliche Regelungen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten und Unterstützungsmaßnahmen für Entwicklungsländer und lokale Unternehmen.