Welttag der Alphabetisierung Auch Flüchtlingskinder müssen zur Schule gehen dürfen
Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Die meisten Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, finden im eigenen Land oder in Nachbarländern Zuflucht, die oft selbst nicht viel haben. Das gilt auch für Kinder. Gerade Kinder auf der Flucht sind besonders darauf angewiesen, dass ihr Recht auf Bildung verwirklicht wird. Wenn sie in ihren Aufnahmegemeinden in Kindergärten und Schulen gehen können, ist das nicht nur für sie selbst, sondern für die Entwicklung der ganzen Gesellschaft gut. Zugleich können die meisten Aufnahmegemeinden diese Herausforderung nicht alleine stemmen. Darum unterstützen wir sie dabei – und zwar so, dass die geflüchteten Kinder etwas davon haben, aber zugleich auch die Einheimischen.“
Zuletzt waren weltweit 120 Millionen Menschen auf der Flucht – ein Höchststand – davon sind 50 Millionen Kinder. Mehr als die Hälfte dieser Kinder geht nicht zur Schule. Mädchen in Krisen- und Fluchtkontexten haben es besonders schwer. Rund 75 Prozent der Geflüchteten werden von Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen aufgenommen, 21 Prozent sogar von den am wenigsten entwickelten Ländern, wodurch die Bildungssysteme der Aufnahmeländer oftmals an ihre Kapazitätsgrenzen geraten. Aber auch wohlhabenden Ländern wie Deutschland fällt es nicht leicht, allen geflüchteten Kindern einen Platz in einer Schule anzubieten.
Das BMZ unterstützt Aufnahmeländer beim Auf- beziehungsweise Ausbau ihrer Bildungssysteme und verfolgt damit integrative, strukturbildende Ansätze, die Geflüchteten, Rückkehrenden und aufnehmenden Gemeinden gleichermaßen zugutekommen. Bildung ist ein Schwerpunkt der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ des BMZ. Seit 2014 hat sie mehr als fünf Millionen Kinder und Jugendliche unterstützt, ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen.
Ein Beispiel dafür ist die Unterstützung von Jordanien, das gemessen an seiner Bevölkerung besonders viele Flüchtlinge aufgenommen hat.