Blick auf den Kahuzi-Biega-Nationalpark

Bericht der Minority Rights Group BMZ: Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen an der indigenen Bevölkerung im Nationalpark Kahuzi-Biega müssen aufgeklärt werden

Pressemitteilung vom 6. April 2022 | Berlin – Heute hat die Nichtregierungsorganisation „Minority Rights Group“ einen Bericht veröffentlicht, der Vorwürfe über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Vertreibungen der indigenen Bevölkerung im Nationalpark Kahuzi-Biega in der Demokratischen Republik Kongo enthält. Deutschland gehört zu den Geberländern, die den Naturschutz im Nationalpark finanzieren.

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Entwicklungs-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Wir nehmen diese Vorwürfe sehr ernst. Wenn sie zutreffen, dann wird das Konsequenzen haben, auch für die deutsche Unterstützung des Nationalparks. Darum muss es jetzt eine schnelle und unabhängige Aufklärung geben. Darauf habe ich den Leiter der kongolesischen Naturschutzbehörde, Olivier Mushiete, und die kongolesische Vize-Premierministerin und Umweltministerin, Ève Bazaiba Masudi, deutlich hingewiesen. Ich erwarte, dass die Aufklärung vor Ort mit Nachdruck vorangetrieben wird und alle Partner sich glaubwürdig für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Davon wird abhängen, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Naturschutz kann nur dann nachhaltig gelingen, wenn die lokale, insbesondere die indigene Bevölkerung einbezogen wird und ihre Menschenrechte umfassend geachtet werden.“

Die für den Park verantwortliche kongolesische Naturschutzbehörde (ICCN) hat zur Unterstützung der strafrechtlichen Aufklärung der Vorwürfe und in Absprache mit dem BMZ eine Kommission einberufen, in der auch der Autor des Minority-Rights-Group-Berichts vertreten ist. Die Arbeit der Kommission wird von Repräsentanten der UN-Mission im Ostkongo, MONUSCO, eng begleitet und unterstützt. Die Arbeit der Kommission wird außerdem von einem aus deutschen Projektmitteln finanzierten internationalen Experten begleitet.

In einem Gespräch mit ICCN-Generaldirektor Olivier Mushiete am 25. Februar 2022 hat Staatssekretär Flasbarth auf die große Bedeutung der Aufklärung der Vorwürfe für die Fortsetzung der Zusammenarbeit hingewiesen. ICCN hat in dem Gespräch zugesichert, dass es die unabhängige Untersuchung uneingeschränkt unterstützen werde. Auch in einem Gespräch mit der Vize-Premierministerin und Ministerin für Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Ève Bazaiba Masudi, am 31. März 2022 thematisierte Staatssekretär Flasbarth die erhobenen Vorwürfe. Beide Seiten bekräftigten, dass die Aufklärung von möglichen Menschenrechtsverstößen hohe Priorität habe und das gemeinsame Ziel ein Management der Parks unter strenger Einhaltung menschenrechtlicher Standards und Vorgaben zur Einbeziehung der Anrainerbevölkerung sei.

Sollte die Untersuchung Beweise für begangene Straftaten ergeben, dann müssen diese strafrechtliche Konsequenzen haben. Das BMZ sowie die KfW werden die Aufklärungsmaßnahmen eng verfolgen. Das BMZ wird auf Basis der Ergebnisse die gegebenenfalls notwendigen Konsequenzen ziehen.

Deutschland unterstützt über die KfW seit 2008 die kongolesische Naturschutzbehörde ICCN beim Schutz der biologischen Vielfalt in den Schutzgebieten des Kongobeckens. Die Rahmenbedingungen im Osten der Demokratischen Republik Kongo sind für den Naturschutz äußerst schwierig und herausfordernd: eine volatile, durch jahrzehntelange bewaffnete Auseinandersetzungen geprägte Sicherheitslage, fragile Staatlichkeit und eine prekäre wirtschaftliche und soziale Lage.

Vor dem Hintergrund zunehmender gewaltsamer Zwischenfälle im Umfeld des Nationalparks Kahuzi-Biega seit 2019 wurde mit Unterstützung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein Mediationsprozess (der sogenannte Bukavu-Dialog) eingeleitet, der im September 2019 unter breiter Beteiligung der Anrainerbevölkerung in die Vereinbarung eines Fahrplans mündete. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen wird seitdem im Rahmen des EZ-Engagements mitfinanziert. Dazu gehören etwa der Erwerb von Land für die indigene Ethnie der Batwa zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen, die Bereitstellung von Saatgut und Ackergeräten sowie die Zahlung von Schulgeld und Schulausrüstung.

Bereits 2019 hatte es Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen gegenüber ICCN gegeben, die vor allem das Umfeld des Salonga-Nationalparks betrafen. In Folge dieser Vorwürfe wurden Anfang 2020 die Zahlungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit an ICCN ausgesetzt, das betraf auch den Kahuzi-Biega-Nationalpark.

Es folgten Verhandlungen mit ICCN darüber, wie die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen in den Nationalparks substanziell reduziert werden könne. Ergebnis war eine im Mai 2020 von BMZ und ICCN unterzeichnete Vereinbarung, in der auch Missstände im Kahuzi-Biega-Nationalpark angesprochen wurden.

Als Bedingungen für die Wiederaufnahme von reduzierten Brücken-Zahlungen zur Abfederung sozialer Härten sah diese unter anderem die aktive Umsetzung des Mediationsprozesses mit den indigenen Anrainern, die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen, soziale Hilfen für die Anrainer sowie den Aufbau eines Beschwerdemechanismus vor.

Zwischen Juni 2020 und Dezember 2021 gab es in der Folge fünf Brücken-Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro an ICCN, um den Lebensunterhalt der Beschäftigten und ihrer Familien zu sichern, soziale Härten auszugleichen und Maßnahmen zugunsten der Anrainer zu finanzieren.