Ernennung Frank Schwabe ist neuer Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Pressemitteilung vom 5. Januar 2022 | Berlin – Der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe ist neuer Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das Bundeskabinett stimmte seiner Ernennung auf Vorschlag von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze heute zu.

Frank Schwabe, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Frank Schwabe Interner Link

Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Schwabe ist seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages und beschäftigt sich dort schon seit Jahren mit dem Thema Menschenrechte weltweit. Der 51-jährige evangelische Christ tritt die Nachfolge von Markus Grübel an, der das in der vergangenen Legislaturperiode geschaffene Amt seit 2018 innehatte.

Frank Schwabe: „Als neuer Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit werde ich mich für ihren Schutz und eine klare Antwort bei Verstößen gegen das Menschenrecht einsetzen. Die Zugehörigkeit zu einer Religion und Weltanschauung sind für viele Menschen integrativer Bestandteil ihrer Identität und verbinden Menschen über Nationen hinweg. Doch die Einschränkung der Gewissens- und Glaubensfreiheit erlebt immer wieder eine erschreckende Renaissance. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Alle friedlichen religiösen Akteure und Gruppen müssen frei ihren Glauben ausleben dürfen. Dafür werde ich mich mit ganzer Kraft einsetzen.

Religion und Glaube geben vielen Menschen weltweit Halt und Orientierung. Aber vor allem ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein zentrales Menschenrecht, das mit verschiedenen anderen Menschenrechten im engen Zusammenhang steht. Sie bedingen einander. Wenn eines fehlt, fehlen oft auch andere. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist auch eng verbunden mit vielen Fragen und Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit. Was bei uns aber oft selbstverständlich erscheinen mag, ist aus globaler Perspektive stark bedroht. Dabei geht es nie um ein Recht von Religionsführungen, die eine Religion durchsetzen wollen. Ich verstehe das Amt nicht so, dass ich im Sinne von Autoritäten arbeite. Es geht immer um das Menschenrecht von einzelnen: das Recht von Menschen, der ihnen wichtigen Religion oder Weltanschauung anzugehören und sie frei und ohne Furcht vor Repression praktizieren zu können. Jeder Mensch muss auch das Recht haben, zu einer anderen Religion konvertieren zu können beziehungsweise frei zu sein, keiner Religion anzugehören.

Betroffen von Unterdrückungen weltweit sind Angehörige fast aller Religionsgemeinschaften. Christinnen und Christen in großer Zahl, aber längst nicht nur. Auch Muslimas und Muslime, Jüdinnen und Juden oder Angehörige religiöser Minderheiten leiden unter Diskriminierung, Ausgrenzung bis hin zu schlimmer Verfolgung. Es gilt, ein Monitoring zu etablieren, das global ausgerichtet ist, mit dem Ziel, den Opfern religiöser und weltanschaulicher Diskriminierung und Verfolgung eine Stimme zu geben.“

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze: „Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht. Zur Religionsfreiheit gehört nicht nur die Freiheit, ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis zu wählen, sondern auch die Freiheit, keiner Religion anzugehören. Die weltweit zunehmende Einschränkung des Grundrechts der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Grund zur Sorge.“

Ministerin Schulze und Frank Schwabe werden beim internationalen Engagement der Bundesregierung für die weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit eng mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und der neuen Menschenrechtsbeauftragten Luise Amtsberg MdB zusammenarbeiten. Zu den Aufgaben des Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehören der internationale Dialog zur Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit sowie die Erstellung eines Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im zweijährigen Rhythmus.