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Korruptionsprävention

Schutz der Integrität der Verwaltung

Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.

Korruptionsprävention auch innerhalb des BMZ ist daher für uns ein zentrales Ziel. Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gibt seit 2004 wesentlich Maßnahmen für eine Präventionsstrategie vor. Dazu gehören die regelmäßige Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete, das Mehr-Augen-Prinzip, die Bestellung einer Ansprechperson für Korruptionsprävention, die Sensibilisierung und Fortbildung der Beschäftigten sowie Leitsätze für die Vergabe. Hinzu kommen weitere Regelungen, zum Beispiel das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in der Bundesverwaltung.

Hier (Externer Link) finden Sie eine Sammlung der Regelungen zur Integrität in der Bundesverwaltung.

An die Ansprechperson für Korruptionsprävention können sich neben den Beschäftigten auch alle Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Korruptionsprävention oder bei Hinweisen auf einen möglichen Korruptionsverdacht wenden. Die Ansprechperson ist in dieser Funktion weisungsunabhängig.