Arbeiten beim BMZ Wie werden die Auswahlverfahren durchgeführt?

Vorauswahl

Die Personalverwaltung des BMZ trifft unter den Bewerbungen auf Grundlage der eingegangenen schriftlichen Unterlagen eine Vorauswahl für die Zulassung zum Auswahlverfahren. Die Kriterien für die Vorauswahl ergeben sich aus dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stellenausschreibung.

Weitere Kriterien bei der Vorauswahl sind insbesondere:

• Berufsausbildung/Studienabschluss und Qualität der Abschlüsse/Examina
• Einschlägige Berufserfahrung
• Zeugnisse und Beurteilungen
• Sprachkenntnisse (je nach Anforderungen der Laufbahngruppen)

Zum Auswahlverfahren werden in der Regel so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, dass eine qualifizierte Auswahl sichergestellt ist. Dabei werden die Ziele des jeweils geltenden Gleichstellungsplans des BMZ sowie die Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes und die Belange der schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Eignungstest

Die Prüfungsteile variieren je nach Anforderungsprofil der Stellenausschreibung. Die Personalgewinnung wird Sie zu Beginn des Auswahlprozesses informieren, ob ein Eignungstest durchgeführt wird.

Im Rahmen der allgemeinen Ausschreibungen des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes führen wir in der Regel zunächst mit Ihnen einen schriftlichen Eignungstest durch, mit dem wir Ihr kognitives Leistungsvermögen überprüfen. Der Test findet entweder online oder in Präsenz an einem unserer beiden Dienstsitze statt.

Der Test wird von einem Personaldienstleister, der das BMZ bei Auswahlverfahren berät, durchgeführt. Er besteht zum Beispiel aus Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Mathematik und Sprachverständnis sowie Tests zur Merkfähigkeit. Die Testinhalte werden regelmäßig aktualisiert und an das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung angepasst.

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die alle Abschnitte bestehen und aufgrund der standardisierten wissenschaftlich fundiert ermittelten Rangfolge der erzielten Ergebnisse in die engere Wahl kommen, werden zum Auswahlverfahren eingeladen.

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Die Prüfungsteile des schriftlichen Auswahlverfahrens variieren je nach Anforderungsprofil der Stellenausschreibung. Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bitten wir die Bewerberinnen und Bewerber, innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens eine fachliche Fragestellung schriftlich auszuarbeiten.

Außerdem prüft der Sprachendienst des BMZ Ihre Fremdsprachenkenntnisse. Die Sprachprüfungen können Übersetzungen oder Multiple-Choice-Tests beinhalten.

Sowohl die schriftliche Arbeit als auch die Sprachprüfungen werden anonymisiert und von jeweils zwei unabhängigen Prüfern beziehungsweise Prüferinnen geprüft und benotet.

Die schriftlichen Prüfungsteile werden mit insgesamt 30 Prozent Gewichtung gewertet.

Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens

Die Prüfungsteile des mündlichen Auswahlverfahrens können je nach Anforderungsprofil der Stellenausschreibung variieren. Das mündliche Auswahlverfahren besteht immer aus einem Vorstellungsgespräch mit der Auswahlkommission und im gehobenen und höheren Dienst zusätzlich aus einem Kurzvortrag und einer Verhaltenssimulation.

Im Vorstellungsgespräch verschafft sich die Auswahlkommission einen Eindruck von der Persönlichkeit, der Motivation und den Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber. Auch Fragen zum politischen Verständnis werden regelmäßig gestellt.

Im Kurzvortrag werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, eine Fallanalyse zu einer aktuellen Fragestellung zu bearbeiten und ihre Antwort vor der Auswahlkommission in möglichst freier Rede zu präsentieren. In der Verhaltenssimulation mit einer ausgebildeten Schauspielerin oder einem Schauspieler versetzen wir die Bewerberinnen und Bewerber in eine fiktive Situation aus dem Arbeitsalltag des BMZ. Hier gilt es, eine schwierige Gesprächssituation zu meistern.

Der Sprachentest besteht in der Regel aus einem Interview in der englischen Sprache mit dem Sprachendienst des BMZ.

Im mündlichen Auswahlverfahren werden die einzelnen Kompetenzen von den Mitgliedern der Auswahlkommission unabhängig voneinander bewertet und fließen als Mittelwert mit insgesamt 70 Prozent Gewichtung in die Bewertung ein.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im Auswahlverfahren für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.

Notenskala im schriftlichen und mündlichen Auswahlverfahren

Die Leistungen werden mit den Noten 1 bis 5 bewertet, wobei 5 die schlechteste Note ist.

Notenskala:

1 - Anforderungen sind hervorragend erfüllt
2 - Anforderungen sind gut erfüllt
3 - Anforderungen sind bedingt erfüllt
4 - Anforderungen sind weitgehend nicht erfüllt
5 - Anforderungen sind nicht erfüllt

Eine Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann grundsätzlich erfolgen, wenn nach Absolvierung aller Prüfungsteile mindestens eine Gesamtnote von 2,5 erreicht wurde.

Bewerberinnen und Bewerber, die in einzelnen Teilen des Auswahlverfahrens oder in einzelnen Sprachprüfungen mit der Note 4 oder schlechter abgeschnitten haben, haben das Auswahlverfahren nicht bestanden.

Informationen für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber

Zusätzlich zu den allgemeinen Hinweisen zur Ausgestaltung und zum Ablauf der Personalauswahlverfahren gelten für Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung folgende Regelungen:

Das BMZ berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert.

Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern ohne Schwerbehinderung. Schwerbehinderte Menschen, die sich beworben haben und die Kriterien des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung erfüllen, werden zum psychologischen Eignungstest und zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.

Von einer Einladung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens wird nur abgesehen, wenn der Bewerberin beziehungsweise dem Bewerber die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 165 S.3 SGB IX).

Eine offensichtliche Nichteignung gemäß § 165 SGB IX liegt dann vor, wenn Bewerberinnen und Bewerber in einzelnen Teilen des schriftlichen Auswahlverfahrens oder in einzelnen Sprachen mit der Note 4,0 oder schlechter abgeschnitten haben.

Zur Klärung weiterer Einzelfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Initiativbewerbungen in unserem Hause nicht berücksichtigt werden können.

Als Ansprechpartnerinnen im Personalreferat stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

Margit Ayadi
Telefon: 02 28 / 99 535-3042

Markus Schmidt
Telefon: 030 / 18 535-2783.

Simone Rex
Telefon: 02 28 / 99 535-3493

E-Mail: personalgewinnung@bmz.bund.de (Externer Link)