Jubiläumsveranstaltung Bundesentwicklungsminister Müller zu 50 Jahren Entwicklungshelfer-Gesetz

12. Juli 2019 | Minister Müller: „Unsere heutige Welt bringt die Menschen näher zusammen, sie macht täglich bewusst: Was weit weg erscheint, betrifft auch uns. Um die Globalisierung gerecht zu gestalten, braucht es Menschen, die gewillt sind, sich zu engagieren und ihr Wissen zu teilen. In den letzten 50 Jahren haben mehr als 30.000 Fachkräfte einen Entwicklungsdienst geleistet und sich unter oftmals schwierigen Bedingungen und mit großem Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und die Verbesserung der sozialen Lebensbedingungen auf der Welt eingesetzt. Ihnen und den Entsendediensten, die dies möglich gemacht haben, gilt mein ganz besonderer Dank. Sie sind Teil unserer Entwicklungszusammenarbeit, die neue Lösungen für die globalen Herausforderungen unserer Zeit anbieten muss. Wir brauchen auch weiterhin Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer als Experten, Wissensträger, Multiplikatoren, engagierte Mitmenschen. Wir haben nur eine Welt – das ist unsere Verantwortung.“

Hintergrund

Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer werden seit mehr als 50 Jahren im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Entwicklungsländer entsandt. Die Rechtsstellung der Entwicklungshelfer ist im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) von 1969 geregelt. Entwicklungshelfer können von sieben anerkannten Organisationen entsandt werden. Seitdem waren insgesamt mehr als 30.000 Entwicklungshelfer in über 100 Ländern tätig.