Frauenrechte stärken Minister Müller zum Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

„Müssen diese frauenverachtende Praxis stoppen. Wir verstärken unsere Maßnahmen.“

Schülerinnen in einer Grundschule in Äthiopien

Schülerinnen in einer Grundschule in Äthiopien

Schülerinnen in einer Grundschule in Äthiopien

Pressemitteilung vom 5. Februar 2020 | Khartum – Während seiner Reise in den Sudan erklärte Entwicklungsminister Gerd Müller zum Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung:

„Weibliche Genitalverstümmelung ist eine frauenverachtende Praxis, die gestoppt werden muss. Ich sage ganz klar: Nicht jede Tradition ist bewahrenswert. In über 30 Ländern sind Mädchen und Frauen von diesem grausamen Ritual betroffen. 200 Millionen Frauen sind es weltweit. Und 30 Millionen Mädchen könnten in den kommenden Jahren noch Opfer werden.

Deswegen bauen wir unser Engagement gegen diese besonders grausame Form von Gewalt gegen Frauen mit einem neuen Vorhaben in Somalia, Äthiopien und Sudan aus. Allein im Sudan sind fast 90 Prozent der Frauen betroffen. Ich werde dies beim sudanesischen Premierminister Hamdok ansprechen.

Auch in vielen weiteren Ländern ist es ein großes gesellschaftliches Tabu. Wir investieren daher fast vier Millionen Euro in das neue Vorhaben und setzen auf Aufklärung, Schutzmaßnahmen und bessere Behandlung der Folgen. Dabei nehmen wir auch Jungen und Männer in die Pflicht, sich gegen weibliche Genitalverstümmelung einzusetzen. Denn wir brauchen alle gesellschaftlichen Kräfte – religiöse und traditionelle Autoritäten, Lehrkräfte und die Zivilgesellschaft – um diese gravierende Menschenrechtsverletzung zu beenden.“

Dass es geht, zeigt ein ermutigendes Beispiel im Sudan. „Ich werde die Nil-Insel Tuti im Sudan besuchen. Die Menschen haben gemeinsam beschlossen, die Genitalverstümmelung zu beenden. Das ist außergewöhnlich und zeigt, dass es geht. Diese Frauen sind Vorbild, von ihrem Mut können wir viel lernen“, so Müller weiter.

Auch in Deutschland ist Genitalverstümmelung ein Problem: Schätzungen zufolge leben in Deutschland über 50.000 Frauen, die verstümmelt wurden. Die Zahl der betroffenen Frauen und Mädchen stieg durch die Zuwanderung aus Ländern, in denen Beschneidung praktiziert wird, wie Eritrea, Somalia, Äthiopien und Irak, deutlich an.

In Deutschland steht weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. Viele der Frauen werden aber bei Besuchen in ihren Herkunftsländern beschnitten. Deswegen kann diese grausame Tradition nur durch einen Bewusstseinswandel und unterstützende Maßnahmen in den betroffenen Entwicklungsländern beendet werden.

Hintergrundinformationen zur weiblichen Genitalverstümmelung:

Weibliche Genitalverstümmelung wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, kurz vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes. Meist wird die Verstümmelung von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt, häufig ohne Narkose und mit unsauberen, stumpfen Instrumenten.

Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen dieser Praktik können schwere psychische, physische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

Zu den akuten, teilweise lebensbedrohenden Risiken gehören starke Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langfristig können Frauen unter Problemen bei der Sexualität und dem Austragen von Kindern, erhöhter HIV-Ansteckungsgefahr sowie psychischen Traumata leiden. Bei besonders weitgehenden Formen der Verstümmelung kann die Geburt eines Kindes aufgrund von verhinderten Wehen oder auftretenden Geweberissen für Mutter und Kind lebensgefährlich werden.