Globalisierung gerecht gestalten Bundesminister Müller und Heil werben für faire Lieferketten
Bundesentwicklungsminister Müller erklärte dazu im Vorfeld: „Viele unserer täglichen Produkte kommen aus Entwicklungsländern: Kaffee, Kakao oder Baumwolle. Unsere Handys und Computer funktionieren nur mit Kobalt aus Afrika. Aber am Anfang der Lieferketten herrschen immer noch unglaubliche Bedingungen: Über 150 Millionen Kinder müssen weltweit arbeiten – das ist fast jedes zehnte Kind. Zwangsarbeitsverhältnisse und Hungerlöhne sind vielerorts allgegenwärtig. Wir müssen dazu beitragen, diese Missstände endlich zu überwinden. Am Anfang globaler Lieferketten müssen ökologische und soziale Mindeststandards eingehalten werden, die in Europa schon lange selbstverständlich sind. Auch die Unternehmen tragen dafür Verantwortung. Viele Unternehmen gehen hier schon voran. Es müssen aber alle deutschen Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen. Darüber sind wir uns in der Bundesregierung einig.
Deswegen setzen wir uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte ein. Falls wir bei der Überprüfung zum Ergebnis kommen, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir die Unternehmen gesetzgeberisch in die Pflicht nehmen – so wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Wenn erforderlich national, besser aber auf europäischer Ebene. Deshalb werden wir die Regelung von Sorgfaltspflichten auch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 weiter voranbringen. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde.“
Bundesarbeitsminister Heil erklärt: „Unternehmen, Sozialpartner, Zivilgesellschaft und Regierung – wir alle tragen Verantwortung. Und natürlich auch Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kaufentscheidung für bestimmte Produkte. Nur mit vereinten Kräften können wir die Welt sozialer machen und dafür sorgen, dass Kinderarbeit, Menschenhandel und Zwangsarbeit eingedämmt werden. Auch Unternehmen haben eine Verantwortung und diese müssen sie auch wahrnehmen, egal wo sie produzieren lassen. Es geht darum, die Rahmenbedingungen für globales Wirtschaften klar zu definieren. Ich setze mich dabei vor allem für eine einheitliche Regelung in Europa ein. Wir dürfen nicht zulassen, dass in Europa ein Flickenteppich aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen entsteht. Deshalb steht das Thema bei mir ganz oben auf der Agenda für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020.“
Die Vereinten Nationen nehmen für die weltweite Einhaltung grundlegender Umwelt- und Sozialstandards Staat und Unternehmen in die Pflicht: mit der UN-Kinderrechtskonvention, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den sogenannten „Kernarbeitsnormen“ der ILO. Es ist Aufgabe der Staaten, diese Rechte und Normen zu schützen und Aufgabe der Unternehmen, sie zu achten – und dies unabhängig von Größe und Position in der Lieferkette.
Zur Umsetzung der UN-Prinzipien hat die Bundesregierung einen ambitionierten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Die Bundesregierung führt in Kürze ein Monitoring durch, inwieweit Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten tatsächlich ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Im Herbst dieses Jahres werden die Ergebnisse der ersten Umfrage erwartet.