Lieferketten Für eine rasche Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten – national und europäisch

Pressemitteilung vom 25.11.2020 | Berlin – Ein neues Wirtschaftsmodell nach Corona durch die Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten – das ist der Appell eines virtuellen Forums des Bundesentwicklungsministeriums.

Der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle und Dr. Christine Kaufmann, Vorsitzende der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, beim virtuellen Forum "Towards a Common Approach to Sustainable Supply Chains and Due Diligence"

Der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle und Dr. Christine Kaufmann, Vorsitzende der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, beim virtuellen Forum „Towards a Common Approach to Sustainable Supply Chains and Due Diligence

Der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle und Dr. Christine Kaufmann, Vorsitzende der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, beim virtuellen Forum Towards a Common Approach to Sustainable Supply Chains and Due Diligence

Staatssekretär Norbert Barthle: „Wie wollen wir in Zukunft wirtschaften? Die Antwort kann nur sein: sozial und ökologisch verträglich! Menschenrechtliche und Umweltstandards müssen in globalen Lieferketten verankert und eingehalten werden. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft deshalb auch dem Ziel verschrieben, in Zeiten der COVID-19-Pandemie für ein verantwortungsvolles Unternehmenshandeln einzustehen und sich für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten einzusetzen. Es braucht eine neue Strategie, des europäischen Staatenverbundes, die einen intelligenten Ansatz aus freiwilligen und verbindlichen staatlichen Maßnahmen getreu der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte beinhaltet.“

Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth: „Für die Wahrnehmung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten brauchen wir einen intelligenten Mix von verbindlichen Regeln und freiwilligen Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere auf der europäischen Ebene. Das BMZ unterstützt Unternehmen mit dem Helpdesk 'Wirtschaft & Menschenrechte' umfassend dabei, ihren Sorgfaltspflichten in unseren Partnerländern besser nachzukommen.“

Vertreter des Südens betonten die dringende Notwendigkeit schnellen Handelns. Gerade in Zeiten der Corona-Krise werden die Verletzlichkeit globaler Lieferketten und die Abhängigkeit von Millionen von Menschen von deren nachhaltigem Funktionieren offengelegt. Sie verwiesen auch auf die Vorbildfunktion, die gerade eine europäische Regelung für einen globalen Ansatz haben könnten.

Vertreter der Unternehmen verwiesen darauf, dass eine gesetzliche Regelung auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen biete. So würde für Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Abnehmern und Zulieferern erleichtert. Es habe sich gezeigt, dass bisherige freiwillige Maßnahmen unternehmerischer Sorgfaltspflichten an ihre Grenzen stießen.

Es kamen Vertreter weiterer EU-Mitgliedsstaaten zu Worte, die die EU-Initiative unterstützen. Insbesondere Frankreich, das bereits eine nationale Regelung hat, unterstützt eine europäische Gesetzgebung. Auch die Niederlande erarbeiten Eckpunkte, die sie in die europäische Debatte einbringen wollen. Die Abgeordnete des Europa-Parlaments, Anna Cavazzini, wies darauf hin, dass nationale und europäische Gesetzgebungsprozesse sich gegenseitig inspirieren könnten.

Hintergrund

Die Bundesregierung setzt sich während der Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung ein, um Menschenrechts-, Sozial und Umweltstandards sowie die Transparenz in globalen Lieferketten zu fördern.

Die im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz diente dazu, einen Beitrag zur Moderation der Brüsseler Diskussionen zu einem EU-weiten Legislativ-Vorschlag zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu leisten, der Teil des Aktionsplans werden soll. Es kamen zahlreiche Stakeholder aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Partnerregierungen von Nord und Süd zu Wort, um ihre Perspektiven in den Prozess einzubringen.

Zur Vorbereitung dieser Konferenz wurde im Auftrag des BMZ auch ein umfassendes Perspektivenpapier durch das Business and Human Rights Ressource Centre (BHRRC) erstellt, das im Rahmen des Virtual Forums vorgestellt wurde. 20 prominente Akteure der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik aus dem globalen Süden und Norden schildern darin ihre Perspektive und fordern die EU auf, durch eine gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten Standards für eine gerechte Globalisierung zu setzen. Der europäische Unternehmensverband Amfori, Unternehmen wie Ericsson, H&M und VAUDE, sowie die französische und finnische Regierung und NRO-Vertreterinnen und Vertreter sind nur einige der Stimmen, die sich für ein Gesetz auf EU-Ebene aussprechen. Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft soll das Perspektivenpapier einen Beitrag zum Konsultationsverfahren für die Folgenabschätzung eines potenziellen Sorgfaltspflichtengesetzes leisten.