- Startseite
- Service
- Lexikon der Entwicklungspolitik
- Welthandelsorganisation (WTO)
Bereichsnavigation
Service
Hauptinhalt
Lexikon der Entwicklungspolitik
Welthandelsorganisation (WTO)
Neben dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe ist die Welthandelsorganisation (WTO) eine der zentralen Organisationen der Weltwirtschaftsordnung. Sie ist als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den internationalen Handel zu formulieren. Während sich die GATT-Regeln vor allem auf den Güterhandel konzentrierten, umfassen Die WTO-Verträge unter anderem Regeln für den Güterhandel, den Handel mit Dienstleistungen und den Schutz geistigen Eigentums. Vorrangiges Ziel der WTO ist der Abbau aller Hemmnisse, die den weltweiten Handel behindern. Dazu gehört unter anderem der Abbau von Diskriminierungen zwischen importierten und heimischen Gütern und zwischen Importen aus verschiedenen Ländern.





