Globalisierung gerecht gestalten Lieferketten
Die Globalisierung hat aber auch Schattenseiten. Viele der Produkte und Rohstoffe, die unser Leben erleichtern, werden unter untragbaren Arbeits- und Umweltbedingungen, für Hungerlöhne oder sogar mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt oder abgebaut.
Unser Wohlstand und die wirtschaftlichen Chancen der Entwicklungs- und Schwellenländer sind durch Lieferketten eng miteinander verbunden. Das bedeutet, dass wir Verantwortung tragen – denn am Anfang jeder Lieferkette steht ein Mensch.
Was Sie noch nicht über Lieferketten wussten ...
Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte übernehmen Das deutsche Lieferkettengesetz
Um den Schutz der Menschenrechte entlang der weltweiten Lieferketten zu verbessern und zum Beispiel Kinder- und Zwangsarbeit zu verhindern und für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe zu verbieten, hat sich das Bundesentwicklungsministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium im Februar 2021 auf den Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. März auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni 2021 beschlossen. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt.
Das Gesetz mit dem offiziellen Namen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Unternehmen werden gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.
Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einführen.
Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Im eigenen Unternehmen und bei den unmittelbaren Zulieferbetrieben müssen sie die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards, wie den ILO-Kernarbeitsnormen. Bei Verstößen müssen sie umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Bei mittelbaren Lieferanten gilt die Sorgfaltspflicht anlassbezogen. Hier müssen Unternehmen nur nachforschen und aktiv werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen erfahren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes und für Sanktionen bei Verstößen zuständig.
Weitere Informationen über das Lieferkettengesetz finden Sie hier (Externer Link).
Die EU-Lieferketten-Richtlinie
Auch auf EU-Ebene ist eine Regelung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Kraft getreten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Nach einer intensiven Diskussion hat die Mehrheit der EU-Staaten im März 2024 für dieses europäische Lieferkettengesetz gestimmt. Am 24. April 2024 hat das Europaparlament die EU-Lieferkettenrichtlinie verabschiedet. Als letzter Schritt hat der EU-Ministerrat der Richtlinie am 24. Mai 2024 formell zugestimmt. Die Richtlinie muss nun bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Aus entwicklungspolitischer Sicht kommt es besonders auf die Wirksamkeit der Regelungen vor Ort in unseren Partnerländern an. Daher ist es wichtig, dass der Vorschlag einen risikobasierten Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette verfolgt, nachhaltige Einkaufspraktiken in den Fokus rückt und den Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftung effektiven Zugang zu Recht ermöglicht. Auch ausreichende und konkrete Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz sind dabei essenziell.
Der UN-Treaty
Auf Ebene der Vereinten Nationen laufen Verhandlungen für ein verbindliches internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte (der sogenannte UN-Treaty).
Diese Entwicklungen zeigen: Unternehmen, die sich bereits heute mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschäftigen, haben einen Wettbewerbsvorteil, wenn die entsprechenden Regelungen auf EU-Ebene und global in Kraft treten.
Mitmachen! Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher
Jede und jeder kann dazu beitragen, dass unsere Welt gerechter wird. Fair und nachhaltig zu leben bedeutet, sich die Folgen seiner Lebens- und Konsumgewohnheiten bewusst zu machen und verantwortungsvoll zu handeln.
Nachhaltigkeit ist dabei nicht nur auf ökologische Aspekte beschränkt – sie hat ebenso wichtige wirtschaftliche, soziale und politische Dimensionen. Helfen Sie mit, dem Ideal einer gerechten und nachhaltigen Welt ein Stück näherzukommen! Zum Beispiel indem Sie fair einkaufen, fair reisen oder ihr Geld fair anlegen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Forum Nachhaltiger Kakao Externer Link
- Competitive Cashew Initiative (ComCashew) (englisch) Externer Link
- Global Coffee Platform (englisch) Externer Link
- Bündnis für nachhaltige Textilien Externer Link
- Der Grüne Knopf Externer Link
- Siegelklarheit – eine Initiative der Bundesregierung Externer Link
- Fairtrade Deutschland Externer Link
- Rainforest Alliance Externer Link
- GEPA – The Fair Trade Company Externer Link
- Aktionsbündnis für nachhaltige Bananen (englisch) Externer Link
Stand: 26.04.2023