Hintergrund
Hunger in der Welt
Etwa alle 3,5 Sekunden stirbt ein Mensch an den Folgen von Hunger und Unterernährung – das sind rund 25.000 Menschen am Tag, etwa zehn Millionen Menschen pro Jahr. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Kinder, die nicht einmal ihr fünftes Lebensjahr vollenden. An Hunger und Unterernährung leiden mehr Menschen als an AIDS, Malaria und Tuberkulose zusammen. Und das, obwohl nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die verfügbaren Ressourcen ausreichen, um die gesamte Weltbevölkerung zu ernähren. mehr
Internationale Vereinbarungen
Das Recht auf Nahrung
In Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 ist das Recht auf Nahrung verankert. Auch im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) von 1976 ist dieses Recht festgeschrieben. Alle Staaten, die den Sozialpakt unterzeichnet haben, sind völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Nahrung in ihrem Land zu verwirklichen. Alle Menschen müssen entweder Zugang zu Produktionsmitteln wie Boden, Saatgut und Wasser haben oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um Nahrungsmittel kaufen zu können. mehr
Deutsches Engagement
Ernährungssicherung –
ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik
Der deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2001, am Welternährungstag, beschlossen, dass Deutschland eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Hunger übernehmen soll. Einer der wichtigsten Ansatzpunkte der Armutsbekämpfung ist darum, das Recht auf Nahrung zu verwirklichen und Agrarreformen durchführen. mehr


