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Die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Kopp mit dem kenianischen Vize-Premierminister Wycliffe Musalia Mudavadi und seiner Delegation in Berlin. Urheberrecht: BMZ

15.03.2011
Gudrun Kopp trifft kenia­nischen Vize-Premier­minister Muda­vadi in Berlin

Die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Kopp hat am 15. März 2011 den kenianischen Vize-Pre­mier­minister Wycliffe Musalia Mudavadi und seine Dele­ga­tion in Berlin getroffen. Das Treffen ging auf eine Einladung von Gudrun Kopp anläss­lich Ihrer Reise nach Kenia vom 15. bis 17. Februar 2011 zurück. Ziel der ein­wöchigen kenianischen Dele­ga­tions­reise ist es, Er­fah­rungen aus dem föderalen poli­tischen System Deutsch­lands zu sammeln, um diese in den Pro­zess der Um­setzung der neuen Ver­fas­sung in Kenia ein­bringen zu können. Die am 27. August 2010 in Kraft ge­tre­tene neue kenianische Ver­fas­sung hat um­fas­sende poli­tische, wirt­schaft­liche und recht­liche Aus­wirkungen und sieht unter anderem die Ein­richtung neuer de­zentra­lisierter Regional­verwaltungen mit eigener Finanz­hoheit vor.

Themen des Gesprächs waren der Stand der Umsetzung der neuen Verfassung in Kenia und die damit verbundenen Heraus­for­derungen beim bevor­stehenden De­zentra­li­sierungs­prozess. Gudrun Kopp würdigte die im August verabschiedete Verfassung als "Meilenstein in der Geschichte Kenias" und bekräftigte, dass Deutschland entschlossen ist, die kenianische Regierung bei der Umsetzung dringend benötigter Reformen zu unterstützen. Weiter sagte sie: "Jetzt kommt es darauf an, die Verfassung mit Leben zu füllen, um die Grundlagen für eine friedliche und nach­hal­tige Entwicklung in Kenia zu legen. Dazu ist jedoch der poli­tische Wille der kenianischen Regierung entscheidend." Gudrun Kopp unterstrich dabei das Engagement der kenianischen Zivilgesellschaft, welche ein wichtiger Motor bei der Umsetzung der neuen Verfassung ist: "Die neue Verfassung ist eine große Chance, die bestehende Kluft zwischen Staat und Bürgern zu überwinden."

Zu den Grundlagen für eine friedliche und nachhaltige Ent­wick­lung in Kenia zählt auch die Beendigung der vor­herr­schenden Kultur der Straf­losig­keit. Die straf­recht­liche Auf­ar­bei­tung der Gewalt­eska­la­tionen nach den Wahlen 2007/2008 durch den Inter­natio­nalen Straf­gerichts­hof (IStGH) ist dazu ein wichtiger Schritt. Deutschland begrüßt die Ent­scheidung des IStGH zur Anklageprüfung.

Als Ergebnis ihrer Reise nach Kenia im Februar 2011 wird Deutschland seine Maßnahmen im Bereich Gute Regie­rungs­führung in Kenia bün­deln und einen offenen Struktur- und Bera­tungs­fonds zur Unter­stützung der Zivil­gesell­schaft und kurz­fristiger Bedarfe der kenia­nischen Regierung ein­richten. Deutsch­land hat bereits im Rahmen der deutsch-kenianischen Regie­rungs­ver­handlungen im September 2010 als erster Geber ein deut­liches Zeichen zur Unter­stützung Kenias bei der Umsetzung der neuen Ver­fas­sung gesetzt. Schwer­punkte der Zusammen­arbeit mit Kenia sind – neben einem besonderen Gewicht auf der Unter­stützung guter Re­gierungs­führung und der Stärkung trans­pa­renter und entwick­lungs­orien­tierter Haus­halts­pro­zesse – die Ent­wick­lung des Wasser- und Sani­tär­sektors, die Unter­stützung des Gesund­heits­sektors und die Privat­sektor­förderung in der Landwirtschaft.

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