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15.03.2011
Gudrun Kopp trifft kenianischen Vize-Premierminister Mudavadi in Berlin
Die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Kopp hat am 15. März 2011 den kenianischen Vize-Premierminister Wycliffe Musalia Mudavadi und seine Delegation in Berlin getroffen. Das Treffen ging auf eine Einladung von Gudrun Kopp anlässlich Ihrer Reise nach Kenia vom 15. bis 17. Februar 2011 zurück. Ziel der einwöchigen kenianischen Delegationsreise ist es, Erfahrungen aus dem föderalen politischen System Deutschlands zu sammeln, um diese in den Prozess der Umsetzung der neuen Verfassung in Kenia einbringen zu können. Die am 27. August 2010 in Kraft getretene neue kenianische Verfassung hat umfassende politische, wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen und sieht unter anderem die Einrichtung neuer dezentralisierter Regionalverwaltungen mit eigener Finanzhoheit vor.
Themen des Gesprächs waren der Stand der Umsetzung der neuen Verfassung in Kenia und die damit verbundenen Herausforderungen beim bevorstehenden Dezentralisierungsprozess. Gudrun Kopp würdigte die im August verabschiedete Verfassung als "Meilenstein in der Geschichte Kenias" und bekräftigte, dass Deutschland entschlossen ist, die kenianische Regierung bei der Umsetzung dringend benötigter Reformen zu unterstützen. Weiter sagte sie: "Jetzt kommt es darauf an, die Verfassung mit Leben zu füllen, um die Grundlagen für eine friedliche und nachhaltige Entwicklung in Kenia zu legen. Dazu ist jedoch der politische Wille der kenianischen Regierung entscheidend." Gudrun Kopp unterstrich dabei das Engagement der kenianischen Zivilgesellschaft, welche ein wichtiger Motor bei der Umsetzung der neuen Verfassung ist: "Die neue Verfassung ist eine große Chance, die bestehende Kluft zwischen Staat und Bürgern zu überwinden."
Zu den Grundlagen für eine friedliche und nachhaltige Entwicklung in Kenia zählt auch die Beendigung der vorherrschenden Kultur der Straflosigkeit. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Gewalteskalationen nach den Wahlen 2007/2008 durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist dazu ein wichtiger Schritt. Deutschland begrüßt die Entscheidung des IStGH zur Anklageprüfung.
Als Ergebnis ihrer Reise nach Kenia im Februar 2011 wird Deutschland seine Maßnahmen im Bereich Gute Regierungsführung in Kenia bündeln und einen offenen Struktur- und Beratungsfonds zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und kurzfristiger Bedarfe der kenianischen Regierung einrichten. Deutschland hat bereits im Rahmen der deutsch-kenianischen Regierungsverhandlungen im September 2010 als erster Geber ein deutliches Zeichen zur Unterstützung Kenias bei der Umsetzung der neuen Verfassung gesetzt. Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit Kenia sind – neben einem besonderen Gewicht auf der Unterstützung guter Regierungsführung und der Stärkung transparenter und entwicklungsorientierter Haushaltsprozesse – die Entwicklung des Wasser- und Sanitärsektors, die Unterstützung des Gesundheitssektors und die Privatsektorförderung in der Landwirtschaft.






