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02.10.2010
Zu den Vorwürfen in der Zeitschrift "Spiegel" vom Wochenende erklärt das Bundesentwicklungsministerium:

Der Vorwurf, es sei im Etat des Ministeriums "eigenmächtig" zu Lasten des GFATM umgeschichtet worden, ist falsch. Für die Jahre 2012 und 2013 fand keine Umschichtung statt. Die früher für den GFATM verwendeten Mittel sind durch andere, jährlich anwachsende internationale Verpflichtungen absorbiert worden, die aus Zusagen früherer Regierungen entstanden sind. Genau aus diesem Grund wurde im Chefgespräch zwischen BMZ und BMF auch vereinbart, nur frühere Zusagen bis einschließlich der Zusage beim G8-Gipfel in Muskoka durch Umschichtungen abzudecken. Die Verpflichtungen gegenüber dem GFATM endet jedoch mit Ablauf 2010 und ist sogar übererfüllt worden. Die Zusage der Bundeskanzlerin in New York war somit eine neue Zusage, die aus vorhandenen Mitteln nicht bedient werden kann.

Für 2011 sind im Haushaltsansatz des BMZ 200 Millionen Euro als deutscher Beitrag für den Globalen Fonds gegen Aids, Malaria und Tuberkulose eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung für 2012 und 2013 war dies vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und unter den Prämissen des Koalitionsvertrags, die bilaterale Zusammenarbeit zu verstärken, nicht mehr möglich. Die mittelfristige Finanzplanung ist übrigens durch das gesamte Bundeskabinett einmütig verabschiedet worden. Die Entscheidung über den Bundeshaushalt liegt nicht beim Finanzminister, sondern beim Deutschen Bundestag.

Die in New York neu erfolgte Zusage der Bundeskanzlerin, die deutschen Beiträge zum GFATM wenigstens auf gleicher Höhe zu halten, kann aus vorhandenen Haushaltsmitteln des BMZ nicht bedient werden, ohne der bilateralen Zusammenarbeit massiven Schaden zuzufügen, der unsere Beziehungen zu vielen Ländern beeinträchtigen würde. Die Erfüllung anderer internationaler Verpflichtungen würde dadurch ebenfalls massiv beeinträchtigt. Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel geht daher weiterhin davon aus, dass die mittelfristige Finanzplanung für das BMZ 2012 und 2013 entsprechend angehoben werden muss.

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