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Arbeit im Ausland

Entwicklungshelferin und Entwicklungshelfer

Rehabilitationsarbeit im medizinischen Projekt Soni Losotha. Urheberrecht: BMZEine spezielle Form der Arbeit in einem Entwick­lungs­land ist die als Entwicklungs­helferin oder Entwicklungs­helfer. Diese Fach­kräfte unter­scheiden sich von den anderen in der Entwicklungs­zusammenarbeit tätigen Experten vor allem dadurch, dass sie für eine befristete Zeit einen "Dienst" leisten und dabei keine "Erwerbs­absicht" haben. Voraus­setzung für die Arbeit als Entwicklungs­helferin oder Entwicklungs­helfer ist also neben der Qualifikation und der Berufs­erfahrung vor allem ein besonders großes soziales Engagement.

Der Status von Entwicklungshelfern ist im Entwicklungshelfer-Gesetz definiert. Das Gesetz regelt unter anderem, dass sie während der Zeit ihrer Tätigkeit Unterhaltsgeld erhalten. Auch für ihre soziale Absicherung wird gesorgt.

Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer können nur von den folgenden anerkannten Organisationen entsandt werden:

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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