Kinderarbeit Was ist Kinderarbeit?

Nicht jede von Kindern geleistete Arbeit gilt als – völkerrechtlich verbotene – Kinderarbeit. Wenn Kinder und Jugendliche ihren Eltern im Haushalt helfen oder in ihrer Freizeit ihr Taschengeld aufbessern, ist das nicht illegal und kann sich positiv auf die persönliche Entwicklung der Kinder auswirken. Mit dem Begriff „Kinderarbeit“ wird dagegen Arbeit beschrieben, die der körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schadet oder sie am Schulbesuch hindert.

Ein Junge in Mali arbeitet an einer Nähmaschine.

Ein Junge in Mali arbeitet an einer Nähmaschine.

Ein Junge in Mali arbeitet an einer Nähmaschine.

Als schlimmste Formen der Kinderarbeit gelten Tätigkeiten, die unter kriminellen und ausbeuterischen Bedingungen erfolgen oder die schädlich für die seelische und körperliche Gesundheit, Sicherheit oder die Entwicklung der Wertvorstellungen von Kindern sind. Dazu zählen unter anderem Kinderprostitution und -pornografie, der Einsatz als Kindersoldatin oder -soldat, Drogenanbau und -schmuggel, Arbeit unter Tage, das Tragen schwerer Lasten, der Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Maschinen sowie Nachtarbeit. Kinderarbeit ist zudem oft mit Kinderhandel verbunden.

Bereits mit den Kernarbeitsnormen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der ILO, insbesondere den Konventionen 138 (1973) und 182 (1999), wurden internationale Standards und Prinzipien zum Schutz von Kindern formuliert. Sie regeln das Mindestalter für die Zulassung zu Beschäftigung und definieren dringend notwendige Maßnahmen im Kampf gegen die schlimmsten Formen von Kinderarbeit.