Das Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, wie es vollständig heißt, ist unter anderem in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) verankert. Diese sind die wichtigsten internationalen Standards. Weiterlesen - Rechtliche Grundlagen