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Deutsches Engagement
Märkte öffnen, den Handel erleichtern
Handelserleichternde Maßnahmen
Maßnahmen zum Abbau von Handelshemmnissen zielen unter anderem darauf ab, komplexe Zollverfahren zu vereinfachen. So werden die Kosten, die durch die Teilnahme am Markt entstehen (sogenannte Transaktionskosten), verringert, und die Einbindung von Entwicklungsländern in regionale und internationale Märkte erleichtert.
Die Industriestaaten, darunter Deutschland, haben sich im Rahmen des Bali-Abkommens 2013 dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer durch technische und finanzielle Zusammenarbeit bei der Umsetzung von handelserleichternden Maßnahmen (Trade Facilitation) zu unterstützen.
Nach Schätzungen wird das Abkommen in einem Zeitraum von etwa 15 Jahren das Handelsvolumen um rund 850 Milliarden Euro erhöhen. Es wird erwartet, dass 18 Millionen Arbeitsplätze in Entwicklungsländern geschaffen werden. Außerdem wird das Abkommen erheblich zur Reduzierung der Transaktionskosten in globalen Lieferketten beitragen, was wiederum den Preis vieler lebenswichtiger Güter senkt. Damit leistet das Abkommen einen Beitrag zur Ernährungssicherung und Armutsreduzierung in Entwicklungsländern – und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung von Fluchtursachen.
Qualitätsinfrastruktur
Eine grundlegende Voraussetzung für die Einbindung in globale Wertschöpfungsketten ist die nachweisliche Einhaltung von Qualitätsstandards und technischen Schutzvorschriften. Dies ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn es um die Teilnahme von kleineren und mittleren Unternehmen an internationalen oder regionalen Märkte geht. Denn vor allem diese Unternehmen schaffen zusätzliche Arbeitsplätzen und damit Einkommensmöglichkeiten für die Menschen in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Hierfür ist ein funktionsfähiges System erforderlich, das als Qualitätsinfrastruktur bezeichnet wird. Doch qualitätssichernde Dienstleistungen, zum Beispiel Prüf- und Analyseverfahren, die die Übereinstimmung mit den geforderten Standards und Vorschriften bestätigen, sind in den Partnerländern häufig nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Sie müssen aufwendig und teuer von ausländischen Anbietern bezogen werden.
Deutschland unterstützt die betroffenen Länder beim Aufbau von nationalen und regionalen Fachnetzwerken und bei der Förderung von messtechnischen und laboranalytischen Fähigkeiten.
Die Gestaltung fairer Wettbewerbsbedingungen unter Wahrung des Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ist Teil einer guten Regierungsführung und trägt zur Legitimation nationaler Regierungen sowie zu regionaler und globaler wirtschaftlicher Integration bei.
Öffnung der Märkte
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Handelschancen ist die Öffnung der Märkte der Industrieländer für Produkte aus den Entwicklungsländern. Ein Beispiel dafür ist die "Everything but arms"-Initiative (übersetzt: "Alles außer Waffen") der Europäischen Union: Den ärmsten Entwicklungsländern wird für ihre Produkte der freie Marktzugang ohne Quoten und ohne Zollschranken innerhalb der EU eingeräumt.
Eine weitere wichtige Forderung, die die deutsche Entwicklungspolitik im Rahmen der WTO-Verhandlungen stellt, ist der Abbau der sogenannten Tarifeskalation. Durch sie werden verarbeitete Produkte deutlich höher verzollt als Rohstoffe. Diese Praxis vieler Industrieländer führt dazu, dass sich die Weiterverarbeitung von Rohstoffen für viele Entwicklungsländer nicht lohnt. So entstehen dort keine neuen Arbeitsplätze, und durch den Verkauf der Rohstoffe können nur geringe Erlöse erwirtschaftet werden.
Auf diesem Gebiet wurde bei den WTO-Verhandlungen im Dezember 2005 ein Teilerfolg erzielt. Seit 2008 können die am geringsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) 97 Prozent ihrer Industriegüter zoll- und abgabenfrei in Industrieländer einführen. Ob diese Regelung die Außenhandelsbilanz dieser Länder verbessert, wird sich erst langfristig zeigen.
Darüber hinaus untersucht die EU-Kommission die Auswirkungen von EU-Freihandels- und Partnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) auf Entwicklungs- und Schwellenländer. Es soll festgestellt werden, ob diese Abkommen Entwicklungsziele wie Armutsreduzierung, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung beeinträchtigen. Das BMZ setzt sich im Rahmen der EU dafür ein, dass die EPAs entwicklungsorientiert gestaltet und durch handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit (Aid for Trade) begleitet werden.
Weitere Informationen
Informationen
Siehe auch
- Thema: Fairer Handel
- Thema: Mehr Fairness in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten
- Thema: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
Externer Link
- World Trade Reports der Welthandelsorganisation WTO (englisch) - Externer Link in neuem Fenster - Seite besuchen
Publikationen
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Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung | Die deutsche Strategie für Aid for Trade | BMZ-PositionspapierNeues Fenster, PDF 590 KB, barrierefrei 07/2017 | pdf | 590 KB | 30 S. | barrierefrei
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Gute Arbeit weltweit – Zukunftspapier von Bundesminister Dr. Gerd Müller und Bundesministerin Andrea NahlesNeues Fenster, PDF 1,5 MB, barrierefrei 02/2015 | pdf | 1,5 MB | 12 S. | barrierefrei
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Wirtschaft – Chancen für nachhaltige Entwicklung | Privatwirtschaft als Partner in der EntwicklungszusammenarbeitNeues Fenster, PDF 1 MB, barrierefrei 04/2016 | pdf | 1 MB | 16 S. | barrierefrei