Deutsche Bundeswehrsoldaten, die im Rahmen der UN-Mission MINUSMA im Camp Castor in Gao, Mali, stationiert sind
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Frieden und Sicherheit Deutsche Friedenspolitik
Beispielhaft für die Zusammenarbeit von Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik vor Ort ist das Engagement der Bundesregierung in Afghanistan.
Von 2001 bis Ende 2014 waren Einheiten der Bundeswehr im Rahmen der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan stationiert. Bis zu 4.900 deutsche Soldatinnen und Soldaten halfen, die Sicherheitslage in verschiedenen Regionen des Landes zu verbessern. Seit Anfang 2015 beteiligt sich die Bundeswehr im Rahmen der NATO-Mission „Resolute Support“ an der Ausbildung und Beratung afghanischer Sicherheitskräfte.
Gleichzeitig engagiert sich das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) seit Jahren für den zivilen Wiederaufbau des Landes. Die afghanische Regierung und die Zivilgesellschaft werden bei der wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklung unterstützt.
Leitlinien der Bundesregierung
Zwei Kinder spielen im Flüchtlingslager Hilac in Somalia.
Im Juni 2017 verabschiedete die Bundesregierung unter dem Titel Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern (Externer Link) neue Leitlinien. Sie bilden gemeinsam mit dem 15. Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung und dem Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik (Externer Link) den aktuellen strategischen Rahmen für die deutsche Friedenspolitik.
Die Erarbeitung der Leitlinien wurde von einem öffentlichen Diskussionsprozess (PeaceLab2016) begleitet. In zahlreichen Veranstaltungen und über eine Internet-Plattform konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Vorschläge und Ideen einbringen.
Die Leitlinien benennen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als Grundlage der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Sie schreiben den Vorrang von Politik und Prävention fest: Militärische Gewalt darf erst zum Einsatz kommen, wenn alle zivilen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Der Entwicklungszusammenarbeit wird damit eine besonders wichtige Rolle in der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung zugewiesen.
Zu den Selbstverpflichtungen der Bundesregierung, die in den Leitlinien niedergelegt sind, zählen unter anderem die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, außerdem die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und die Korruptionsbekämpfung. Die Bundesregierung verpflichtet sich, Maßnahmen der einzelnen Bundesministerien noch stärker aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit mit nicht staatlichen Organisationen auszuweiten. Unter anderem sollen bestehende Plattformen wie die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt) stärker genutzt und ausgebaut werden.
FriEnt – die Arbeitsgemeinschaft für Frieden und Entwicklung im BMZ
Die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt (Externer Link)) ist ein Zusammenschluss von staatlichen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Netzwerken, kirchlichen Hilfswerken und politischen Stiftungen. Sie will in Politik und Öffentlichkeit ein größeres Bewusstsein für die vielfältigen Ansätze und Möglichkeiten der entwicklungspolitischen Friedensarbeit schaffen.
Um den Wissensaustausch zu fördern und Netzwerke zu knüpfen, organisiert FriEnt unter anderem Fachgespräche, Konferenzen und internationale Workshops. Außerdem bietet die Arbeitsgemeinschaft länder- und themenbezogene Beratung sowie Qualifikationsmaßnahmen an und erstellt Konfliktanalysen, Leitfäden und Dokumentationen.
Neben dem BMZ gehören noch folgende Organisationen zu FriEnt: Brot für die Welt (Externer Link) – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, das katholische Hilfswerk Misereor (Externer Link), die Friedrich-Ebert-Stiftung (Externer Link), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ (Externer Link)), das Konsortium Ziviler Friedensdienst (ZFD (Externer Link)), die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung und das Institut für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen (INEF (Externer Link)).
Schnittstelle Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
Lang anhaltende und wiederkehrende Krisen haben in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen. Daraus folgt ein wachsender Bedarf an humanitärer Hilfe – und auch an einer stärkeren Verzahnung zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit („Humanitarian Development Peace Nexus“). In Deutschland liegt die humanitäre Hilfe in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes, für die Entwicklungszusammenarbeit ist das BMZ zuständig.
Die Bundesregierung hat sich sowohl auf dem Weltgifel für humanitäre Hilfe (World Humanitarian Summit) 2016 in Istanbul als auch in ihren Leitlinien Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern (Externer Link) dazu verpflichtet, die Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien zu verbessern. Von der Lageanalyse über die Planung und Durchführung konkreter Maßnahmen bis zu ihrer Auswertung sollen die Ministerien eng zusammenwirken. So soll sichergestellt werden, dass Fachwissen ausgetauscht wird und dass alle humanitären und entwicklungspolitischen Projekte und Programme besser aufeinander abgestimmt sind.
Die Leitlinien halten fest:
„Die Ressorts beteiligen sich gegenseitig rechtzeitig und umfassend und stellen dadurch sicher, dass in ihre Planungen auch die jeweilige Fachexpertise anderer Ressorts einfließen kann. Dabei achten sie darauf, dass ihre Maßnahmen mit den Ansätzen und Programmen der Entwicklungspolitik und der Umsetzung der Agenda 2030 anschlussfähig sind.“
Auch auf internationaler Ebene wird eine engere Verzahnung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit angestrebt. So haben zum Beispiel die Vereinten Nationen gemeinsam mit der Weltbankgruppe die Humanitarian-Development-Peace Initiative (Externer Link) (HDPI) ins Leben gerufen, um Prozesse miteinander abzustimmen und neue Wege der Zusammenarbeit zu entwickeln.
Unter dem Dach der OECD und in der Europäischen Union gibt es ebenfalls entsprechende Aktivitäten. Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten wollen ihre Programme zunächst in sechs Pilotländern (Irak, Myanmar, Nigeria, Sudan, Tschad und Uganda) zu einem gemeinsamen Ansatz bündeln.
Das BMZ im Bundessicherheitsrat
Das BMZ ist Mitglied im Bundessicherheitsrat (BSR) und bringt dort entwicklungspolitische Aspekte in die Entscheidungen zur Friedens- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung ein.
Der Bundessicherheitsrat ist ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung, der etwa viermal im Jahr tagt. Kernaufgabe des BSR ist die Kontrolle der deutschen Rüstungsexporte. Darüber hinaus hat das Gremium die Aufgabe, die strategische Ausrichtung deutscher Sicherheitspolitik zu diskutieren und abzustimmen. Das BMZ sieht seine Aufgabe darin, gemeinsam mit der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik dem Einsatz von Gewalt, der durch die Verfügbarkeit von Waffen begünstigt wird, entgegenzutreten.
Rüstungsexporte werden von der Bundesregierung grundsätzlich nicht genehmigt, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass die betreffenden Güter zu Menschenrechtsverletzungen oder zur internen Repression missbraucht werden können. Außerdem wird geprüft, ob die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes von Rüstungsgütern durch unverhältnismäßige Militärausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird.
Das BMZ hat sich im Bundessicherheitsrat erfolgreich für eine verbesserte Kontrolle des Exports von Kleinwaffen eingesetzt. Denn sowohl in internen als auch in grenzüberschreitenden Konflikten werden die weitaus meisten Menschen durch den Einsatz von kleinen und leichten Waffen (zum Beispiel Maschinenpistolen, Sturmgewehre, leichte Mörser) verletzt oder getötet. Sind in einem Land Kleinwaffen in großer Zahl verfügbar (etwa nach Bürgerkriegen oder durch nachlässige Kontrollen), steigt die Wahrscheinlichkeit, dass gesellschaftliche Konflikte eskalieren. Nicht selten drohen gewaltsame Auseinandersetzungen, die Entwicklungserfolge vieler Jahre zunichtezumachen.
Mit den am 18. März 2015 beschlossenen Grundsätzen der Bundesregierung für die Erteilung von Genehmigungen für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer soll das Risiko der Weiterverbreitung von Kleinwaffen deutlich gesenkt werden.
Außerdem wurde im Juli 2015 die pilotmäßige Einführung von sogenannten Post-Shipment-Kontrollen in Drittländern beschlossen. Damit können nun auch nach Auslieferung der Rüstungsgüter Kontrollen beim jeweiligen staatlichen Empfänger vor Ort stattfinden, um zu überprüfen, ob Auflagen eingehalten werden.