Menschen mit Behinderungen konnten in der Vergangenheit nicht immer von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit profitieren. Ein Grund dafür ist, dass sie oft zu den Ärmsten der Armen gehören, die generell schwierig zu erreichen sind. Ein weiterer Grund liegt in ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung, die dazu führt, dass sie auch bei Entwicklungsprojekten ins Abseits geraten können. Im Jahr 2013 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) daher einen eigenen Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen in den nächsten Jahren die Weichen so zu stellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit systematisch berücksichtigt werden. Weiterlesen - Inklusion von Menschen mit Behinderung –
Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik