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Allgemeine Menschenrechte
Nationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte
Bitte beachten Sie:
Unsere Informationen zum Thema Menschenrechte werden zurzeit grundlegend überarbeitet. Die aktualisierte Version finden Sie demnächst hier.
Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Mit der Einrichtung des ständigen Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat das Parlament deutlich gemacht, dass es dem Schutz der Menschenrechte einen sehr hohen Stellenwert einräumt.
Derzeit beschäftigt sich der Ausschuss insbesondere mit der Wahrung der Menschenrechte im Anti-Terrorkampf, mit dem Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie mit der Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes.
Der Ausschuss behandelt zunehmend auch Menschenrechtsfragen in Entwicklungsländern. Arbeitsschwerpunkte sind zum Beispiel die menschenrechtliche Entwicklung in Transformationsländern und Ländern mit strukturellem Reformbedarf (zum Beispiel Myanmar), die Wahrung der Menschenrechte in Nordafrika und dem Nahen Osten sowie das Thema Menschenrechte und Wirtschaft.
Deutsches Institut für Menschenrechte
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) spielt eine bedeutende Rolle im nationalen und internationalen Menschenrechtsschutz. Es wurde im März 2001 durch Beschluss des Deutschen Bundestags eingerichtet und ist Deutschlands unabhängige akkreditierte Menschenrechtsinstitution entsprechend der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. Es soll zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen.
Die Aufgaben des DIMR umfassen unter anderem:
- Menschenrechtsbezogene Information und Dokumentation
- Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit
- Beratung von Politik und Gesellschaft
- Menschenrechtsbildung, unter anderem Erarbeitung von Weiterbildungsprogrammen für einzelne Berufsgruppen wie Anwaltschaft und Militär
- Internationale Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie Menschenrechtseinrichtungen der Euroäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen
- Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über nationale und globale Menschenrechtsfragen
Das DIMR berät und unterstützt auch das BMZ bei der Fortbildung und Sensibilisierung von Akteuren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für ihre Arbeit im Menschenrechtsbereich.
Das DIMR wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz, des BMZ, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert. Um die Unabhängigkeit des Instituts zu gewährleisten, haben die Ministerien kein Stimmrecht im Kuratorium des Instituts.
Weitere Informationen
Informationen
Publikationen
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Die Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik
FaltblattNeues Fenster, PDF 2,3 MB, barrierefrei 11/2014 | pdf | 2,3 MB | 12 S. | barrierefrei