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Allgemeine Menschenrechte
Internationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte
UN-Generalversammlung und UN-Sicherheitsrat
In der UN-Generalversammlung hat jeder Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen ein Stimmrecht. Sie tagt jährlich im September und kann grundsätzliche Menschenrechtsfragen debattieren. Die Generalversammlung verabschiedet Menschenrechtsinstrumente per Resolution. Sie hat den UN-Menschenrechtsrat eingeführt und vergibt dessen Sitze.
Der UN-Sicherheitsrat besteht aus fünf ständigen und zehn nicht ständigen Mitgliedern. Er kann gegen Staaten, die schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen begehen, politische und wirtschaftliche Sanktionen verhängen und in Extremfällen sogar zu militärischen Maßnahmen ermächtigen.
UN-Menschenrechtsrat
Der UN-Menschenrechtsrat löste 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab, um den Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen zu stärken. Er ist das Hauptforum der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte. Als Nebenorgan der UN-Generalversammlung ist er ihr unmittelbar berichts- und rechenschaftspflichtig.
Der Menschenrechtsrat hat 47 Mitgliedsstaaten. Die Sitze des Gremiums werden von der UN-Generalversammlung nach Regionalproporz in geheimer Wahl für drei Jahre vergeben. Deutschland war von Mai 2006 bis Juni 2009 Mitglied des Menschenrechtsrats und wurde am 12. November 2012 erneut für die Jahre 2013 bis 2015 als Mitglied gewählt.
Der Menschenrechtsrat tagt häufiger und länger, als es die frühere Kommission getan hatte. Das Gremium kann daher schneller auf die aktuelle Menschenrechtslage weltweit reagieren. Zudem wird im Rahmen des sogenannten Universal Periodic Review regelmäßig die Menschenrechtssituation in den Mitgliedsstaaten des Rates überprüft. Deutschland hat dieses Verfahren im ersten Halbjahr 2009 durchlaufen, eine erneute Prüfung fand im Frühjahr 2013 statt.
UN-Sonderberichterstatter
Zur Untersuchung von bestimmten Ländersituationen und zu besonders menschenrechtsrelevanten Themen kann der UN-Menschenrechtsrat Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter, Arbeitsgruppen von Sachverständigen oder unabhängige Expertinnen und Experten einsetzen. Im Rahmen von Ländermandaten besuchen sie beispielsweise Gefängnisse, befragen Opfer von Menschenrechtsverletzungen und geben anschließend Empfehlungen für einen besseren Menschenrechtsschutz ab. Im Rahmen thematischer Mandate befassen sie sich derzeit unter anderem mit Meinungsfreiheit, Folter, Religionsfreiheit, extremer Armut, Kinderhandel, Bildung und dem Recht auf Nahrung.
Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter arbeiten unabhängig von der Ratifizierung einschlägiger Menschenrechtsverträge. So stellen sie eine wichtige Ergänzung zu den UN-Vertragsorganen dar, die nur tätig werden können, wenn der jeweilige Staat die Verträge ratifiziert hat.
UN-Hochkommissariat der für Menschenrechte
Seit 1994 koordiniert ein Hochkommissar für Menschenrechte die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen. Hauptaufgabe des Hochkommissariats sind Förderung und Schutz der Menschenrechte weltweit. Dazu werden zum Beispiel Regierungen dabei unterstützt, den Menschenrechtsschutz in ihrem Land zu stärken und in Einklang mit internationalen Standards zu bringen.
Internationales Koordinationskomitee
1993 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Pariser Prinzipien, die den UN-Mitgliedsstaaten die Einrichtung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution empfehlen. Diese Institutionen sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht beraten. Sie haben außerdem Kontroll- und Bildungsaufgaben.
Seit dem Jahr 2000 können Institute in den Mitgliedsstaaten als "Nationale Menschenrechtsinstitutionen" anerkannt werden. Über die Akkreditierung entscheidet das Internationale Koordinationskomitee, ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Die Akkreditierung und die Zuerkennung des (höchsten) A-Status ist Voraussetzung für eine aktive Mitwirkung in den Gremien der Vereinten Nationen.
Das unter anderem vom BMZ geförderte Deutsche Institut für Menschenrechte ist seit 2002 als Deutschlands unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution mit A-Status akkreditiert.
Internationaler Strafgerichtshof
Im Frühjahr 2003 hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag seine Arbeit aufgenommen. Er ist für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig.
Der Gerichtshof soll dazu beitragen, dass humanitäres Völkerrecht und internationales Völkerstrafrecht wirksamer durchgesetzt werden können und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung geschlossen werden. Verurteilt werden nicht Staaten, sondern strafrechtlich verantwortliche Einzelpersonen.
Der Internationale Strafgerichtshof wird nur dann tätig, wenn die nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verbrechen zu verfolgen. Zuständig ist er jedoch nur in den Staaten, die das Rom-Statut als vertragliche Grundlage des Gerichtshofs ratifiziert haben, oder wenn der UN-Sicherheitsrat einen Fall überweist, wie im Fall des amtierenden sudanesischen Präsidenten.
Einige Staaten stehen dem IStGH wegen befürchteter Eingriffe in die eigene staatliche Souveränität ablehnend gegenüber. So haben die USA, Russland und China das Rom-Statut noch nicht ratifiziert. Deutschland spricht sich für eine universelle Anerkennung des IStGH aus.
Internationale Organisationen der Zivilgesellschaft
Die Zivilgesellschaft ist auch auf internationaler Ebene ein wichtiger Akteur bei der Überwachung der Menschenrechte. Große Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch, FIAN (Food First Informations- und Aktions-Netzwerk) oder·Physicians for Human Rights (PHR) veröffentlichen regelmäßige Berichte und melden sich auch in den menschenrechtspolitischen Gremien, zum Beispiel im UN-Menschenrechtsrat, zu Wort.
Weitere Informationen
Informationen
Siehe auch
- Regionale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte
- Nationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte
- Vereinte Nationen
- Nichtregierungsorganisationen
- Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands im Rahmen internationaler Organisationen
Externe Links
- UN-Generalversammlung (englisch)
- UN-Sicherheitsrat (englisch)
- UN-Menschenrechtsrat (englisch)
- Sonderberichterstatter des US-Menschenrechtsrats (englisch)
- Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte (englisch)
- Internationales Koordinationskomitee der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (englisch)
- Internationaler Strafgerichtshof (englisch)