Hauptmenü
Hauptinhalt
Deutsche Entwicklungspolitik
Das Menschenrechtskonzept des BMZ
Bitte beachten Sie:
Unsere Informationen zum Thema Menschenrechte werden zurzeit grundlegend überarbeitet. Die aktualisierte Version finden Sie demnächst hier.
Um die systematische Verankerung der Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik weiter sicherzustellen, hat das BMZ im Mai 2011 das Konzept "Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik" vorgelegt. Es knüpft an die entwicklungspolitischen Aktionspläne für Menschenrechte für die Jahre 2004 bis 2010 an. In diesen hatte das BMZ seine Selbstverpflichtung formuliert, die Entwicklungszusammenarbeit konsequent an den Menschenrechten auszurichten. Zugleich setzt das neue Konzept die Aktionspläne Menschenrechte der Bundesregierung für die Entwicklungspolitik um.
Das BMZ-Konzept enthält verbindliche Vorgaben für die Gestaltung der staatlichen Entwicklungspolitik. Dies umfasst zum Beispiel die Entwicklung von Länderstrategien für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und die Konzeption und Durchführung einzelner Programme. Der "Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen technischen und finanziellen Zusammenarbeit" enthält genaue Vorgaben für die Umsetzung der Verpflichtung zur Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken. (Der Leitfaden kann rechts neben diesem Text heruntergeladen werden.)
Für die staatlichen Durchführungsorganisationen (GIZ, KfW Entwicklungsbank, BGR und PTB), die entwicklungspolitische Vorhaben im Auftrag des BMZ planen und umsetzen, sind die Vorgaben verbindlich. Für das Geschäft im eigenen Risiko dienen sie der KfW Entwicklungsbank und ihrer Tochter DEG sowie der GIZ und ihrem Geschäftsbereich·International Services als Richtschnur. Für zivilgesellschaftliche Organisationen wie Kirchen oder politische Stiftungen und für die Privatwirtschaft stellt das Konzept eine Orientierungshilfe dar.
Förderung einer inklusiven Entwicklung
Der Menschenrechtsansatz der Bundesregierung fördert eine inklusive Entwicklung: Menschen in Armut, Frauen, Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, Angehörige indigener Völker und ethnische, religiöse oder sexuelle Minderheiten werden in vielen Ländern ins gesellschaftliche Abseits gedrängt. Eine menschenrechtlich orientierte Entwicklungszusammenarbeit zielt auf die Beseitigung der gesellschaftlichen Barrieren ab, damit die Rechte benachteiligter Gruppen verwirklicht werden können.
Entsprechend wird das Menschenrechtskonzept durch Leitlinien ergänzt und konkretisiert, die auf die Rechte einzelner benachteiligter Gruppen ausgerichtet sind.
Ziele und Strategien
Der Menschenrechtsansatz der deutschen Entwicklungspolitik zielt darauf ab, in den Kooperationsländern das Bewusstsein für menschenrechtliche Verpflichtungen zu steigern und die Bereitschaft zu erhöhen, sie umzusetzen.
Aus den bisherigen Erfahrungen der Zusammenarbeit wurden folgende Strategien abgeleitet:
- Politikkohärenz
Nur wenn die Einhaltung der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene ressortübergreifend berücksichtigt wird – etwa in der Handels-, Agrar-, Umwelt- und der Bildungspolitik – kann sie zu nachhaltiger Entwicklung beitragen. Deutschland setzt sich daher in seinen Kooperationsländern dafür ein, dass sich Armutsbekämpfungsprogramme und Reformstrategien für einzelne Sektoren (Wasser- und Sanitärversorgung, Bildung, ländliche Entwicklung, Gesundheit) stärker an den Menschenrechten orientieren.
Zugleich muss die deutsche, europäische und internationale Politik stärker auf die Belange der Entwicklungsländer eingehen. Dies gilt insbesondere für die Wirtschafts-, Handels-, Agrar- und Fischereipolitik, für die Sicherheits- und Migrationspolitik und auch für die Entwicklungspolitik. - Stärkung und Beteiligung der Zivilgesellschaft
Menschenrechte können nur verwirklicht werden, wenn die Zivilgesellschaft an Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen beteiligt wird. Damit staatliche Akteure und zivilgesellschaftliche Gruppen ihre jeweilige Rolle wahrnehmen können, stärkt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Zivilgesellschaft strukturell und unterstützt Menschenrechtsbildung sowie Informations- und Lobbyarbeit zu menschenrechtlichen Standards und Prinzipien. - Transparenz und Rechenschaft
Menschenrechte erfordern und stärken zugleich Strukturen, die Transparenz und Rechenschaft ermöglichen. Die deutsche Entwicklungspolitik fördert den Auf- und Ausbau entsprechender Institutionen. Auf staatlicher Seite sind das zum Beispiel Parlamente, Justizbehörden und Gerichte, Gemeindevertretungen oder Rechnungshöfe. Auf Seiten der Zivilgesellschaft werden Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsverteidiger, nationale Menschenrechtsinstitutionen und unabhängige Medien unterstützt. - Prüfung menschenrechtlicher Risiken und Wirkungen
Alle Vorhaben der staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden auf menschenrechtliche Wirkungen und Risiken überprüft ("Menschenrechts-TÜV"). Das gilt insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen. So wird zum Beispiel kontrolliert, ob die lokale Bevölkerung ausreichend einbezogen wird und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist. Bei Infrastrukturprojekten wird darauf geachtet, dass Umsiedlungen und Enteignungen vermieden werden. Falls sie unvermeidbar und zwingend notwendig sind, muss sichergestellt sein, dass internationale Menschenrechtsstandards angewandt werden. - Unternehmerische Verantwortung
Unternehmerische Tätigkeit kann zur Gewährleistung vieler Menschenrechte beitragen – etwa dem Recht, einer Einkommen schaffenden Arbeit nachzugehen oder dem Recht auf soziale Sicherung. Andererseits können Unternehmen aber auch Menschenrechte beeinträchtigen, zum Beispiel durch menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit, Verletzung von Gewerkschaftsrechten oder Umweltzerstörung.
Die Bundesrepublik unterstützt Partnerregierungen dabei, rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen, die eine staatliche Regulierung und Aufsicht unternehmerischen Handelns ermöglichen. In der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft fördert das BMZ die Entwicklung von Standards, Leitlinien und freiwilligen Initiativen für ein verantwortungsvolles Unternehmertum.
Mit Hilfe eines entwicklungspolitischen Kriterienkatalogs wird jährlich anhand von fünf Kriterien die Regierungsführung und die Menschenrechtssituation in den einzelnen Kooperationsländern beurteilt. Bewertet wird zum Beispiel, ob die internationalen Menschenrechtsverträge in nationales Recht umgesetzt und entsprechende Institutionen und Verfahren geschaffen wurden. Basierend auf den Ergebnissen dieser Prüfung werden Art und Umfang der künftigen Entwicklungszusammenarbeit festgelegt.
Spezifische Vorhaben
Das themenübergreifende deutsche Engagement für Menschenrechte wird durch spezifische Vorhaben ergänzt, die sich mit konkreten Menschenrechtsdefiziten im jeweiligen Kooperationsland befassen. Die Projekte sind darauf ausgerichtet, staatliche und zivilgesellschaftliche Strukturen zu stärken und den Dialog zwischen Staat und Gesellschaft, zum Beispiel durch Menschenrechtsbildung, zu fördern.
Im Mittelpunkt der Menschenrechtsvorhaben steht zum einen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft, damit lokale Organisationen ungehindert arbeiten können. Zum anderen unterstützt Deutschland Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, die oft aufgrund ihrer Aktivitäten verfolgt werden. Dabei arbeitet das BMZ eng mit deutschen Nichtregierungsorganisationen zusammen.
Weitere Informationen
Informationen
Publikationen
- Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen technischen und finanziellen ZusammenarbeitNeues Fenster, PDF 346 KB 04/2014 | pdf | 346 KB
-
Die Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik
FaltblattNeues Fenster, PDF 2,3 MB, barrierefrei 11/2014 | pdf | 2,3 MB | 12 S. | barrierefrei -
Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik
BMZ-StrategiepapierNeues Fenster, PDF 251 KB, barrierefrei 05/2011 | pdf | 251 KB | 28 S. | barrierefrei - Zwischenbericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit BehinderungenNeues Fenster, PDF 1,3 MB, barrierefrei 02/2015 | pdf | 1,3 MB | 25 S. | barrierefrei