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Menschenrechte
Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik
Bitte beachten Sie:
Unsere Informationen zum Thema Menschenrechte werden zurzeit grundlegend überarbeitet. Die aktualisierte Version finden Sie demnächst hier.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Deutsche Entwicklungspolitik ist Menschenrechtspolitik. Das Alltagsleben der Menschen weltweit wird dadurch geprägt, wie ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Information. Die Verwirklichung dieser Menschenrechte ist der Schlüssel zu nachhaltiger Armutsbekämpfung und inklusiver Entwicklung und das Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Deutschland und die Mehrzahl seiner entwicklungspolitischen Kooperationsländer haben die internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert und damit ihre Umsetzung als verbindlich anerkannt. Mit dem im Mai 2011 vorgelegten Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde der Menschenrechtsansatz verbindlich in der deutschen Entwicklungspolitik verankert. Die gesamte entwicklungspolitische Arbeit der Bundesregierung orientiert sich damit systematisch an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien. Menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit fördert Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Partizipation und Empowerment sowie Transparenz und Rechenschaftslegung.
Ansatz auf mehreren Ebenen
Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Verwirklichung der Menschenrechte ein:
- Global – durch Beiträge zur Fortentwicklung internationaler und regionaler Menschenrechtsinstrumente und -institutionen, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder auch der internationalen Finanzinstitutionen (Weltbank, IWF, regionale Entwicklungsbanken).
- In den Kooperationsländern der Entwicklungszusammenarbeit – durch den politischen Dialog mit den Regierungen und durch konkrete Projekte und Programme.
- In der Wirtschaft – durch die Förderung und Unterstützung verantwortungsvoller Unternehmensführung, die Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten Rechnung trägt.
- In Deutschland – durch Öffentlichkeitsarbeit, um Menschen für das Thema Menschenrechte zu sensibilisieren, sowie durch Unterstützung des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wichtiges Ziel der deutschen Entwicklungspolitik ist es, die Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte einzufordern und ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie sollen Akteure ihrer eigenen Entwicklung sein. Dieser Menschenrechtsansatz führt zu einem Perspektivwechsel: Aus "Bedürftigen" werden Rechtsträgerinnen und Rechtsträger, aus dem Staat und seinen Organen werden Pflichtenträger.
Das BMZ verfolgt dabei einen dualen Ansatz: Zum einen werden Vorhaben gefördert, die gezielt die Rechte benachteiligter Bevölkerungsgruppen – wie Frauen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, indigene Völker oder sexuelle Minderheiten – stärken. Zum anderen wird der Menschenrechtsansatz als übergreifendes Thema in allen Sektoren und Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar
Die Wahrung der Menschenrechte ist für das BMZ nicht verhandelbar. Fortschritte und Probleme sind Gegenstand des politischen Dialogs mit den Kooperationsländern. Bei gravierenden Verstößen kann es zur Verminderung oder Aussetzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit kommen. In solchen Fällen versucht die Bundesregierung, die ärmsten und von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffenen Menschen in den Ländern auf anderen Wegen zu unterstützen, zum Beispiel über finanzielle Beiträge zur Arbeit von Kirchen, politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen.
Weitere Informationen
Informationen
Siehe auch
- Kinder- und Jugendrechte
- Frauenrechte und Gender
- Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Menschenrechte achten, schützen und gewährleisten – eine internationale Angelegenheit
- Nationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte
- Der direkte Weg zum Partner:
Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit seinen Kooperationsländern - Der Weg Europas:
Deutsche Entwicklungspolitik im Rahmen der Europäischen Union - Der Weg der Weltgemeinschaft:
Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands im Rahmen von internationalen Organisationen - Armut mindern in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
- Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
Publikationen
-
Die Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik
FaltblattNeues Fenster, PDF 2,3 MB, barrierefrei 11/2014 | pdf | 2,3 MB | 12 S. | barrierefrei - "Agents of Change" | Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit | AktionsplanNeues Fenster, PDF 666 KB, barrierefrei 04/2017 | pdf | 666 KB | 34 S. | barrierefrei
- Kinder- und Jugendrechte konkret | Informationen zu den Rechten junger Menschen in der deutschen entwicklungspolitischen ZusammenarbeitNeues Fenster, PDF 3 MB, barrierefrei 11/2014 | pdf | 3 MB | 57 S. | barrierefrei
- Zwischenbericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit BehinderungenNeues Fenster, PDF 1,3 MB, barrierefrei 02/2015 | pdf | 1,3 MB | 25 S. | barrierefrei
-
Gleichberechtigung geht alle an
Was tut die deutsche EntwicklungspolitikNeues Fenster, PDF 2,7 MB, barrierefrei 03/2015 | pdf | 2,7 MB | 12 S. | barrierefrei