Umweltschutzmaßnahmen und umweltfreundliche Produktionsverfahren, die Ökosysteme schonen und natürliche Ressourcen nachhaltig nutzen, sind langfristig entwicklungsfördernd und volkswirtschaftlich rentabel. Für Unternehmen sind sie oftmals auch betriebswirtschaftlich lohnend und zudem ein Wettbewerbsfaktor. In jedem Fall erfordern sie Veränderungen, die teilweise eine Vielzahl von Akteuren und Kundenbeziehungen betreffen, um wirksam zu sein. Der Staat und auch die Unternehmen können mit Mitteln der Marktwirtschaft Anreize für Umwelt- und Ressourcenmanagement schaffen, um das Vorsorge- und Verursacherprinzip umzusetzen. Ein wichtiges Element solcher Rahmenbedingungen sind Umweltstandards. Sie haben den Zweck, eine auf Nachhaltigkeit ausgelegte Entwicklung zu fördern und damit natürliche Ressourcen auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Die Bundesrepublik unterstützt ihre Kooperationsländer bei der Einführung solcher Standards.
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