Regionale Kinderrechtsabkommen

Europa

Die Leitlinien der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes wurden im Jahr 2007 verabschiedet und 2017 überarbeitet. Sie sollen dafür sorgen, dass die Kinderrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bei der Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Auswertung aller politischen Strategien, Maßnahmen und Programme der EU berücksichtigt werden. Die Leitlinien basieren auf der Kinderrechtskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen und auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Dieser besagt, dass die EU in ihren Beziehungen zur übrigen Welt dafür sorgen muss, dass ihre Werte und Interessen und insbesondere die Rechte des Kindes geschützt und gefördert werden.

Afrika

In Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention trat 1999 die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohl des Kindes in Kraft (African Charter on the Rights and Welfare of the Child). Viele Artikel der beiden Konventionen ähneln sich. Die afrikanische Kinderrechtscharta enthält allerdings keinen Anspruch auf soziale Sicherung. Dafür garantiert sie einige zusätzliche Rechte, zum Beispiel das Verbot schädlicher kultureller Praktiken, welche die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen (Artikel 21). Dazu zählt insbesondere die weibliche Genitalverstümmelung.

2006 nahm die Afrikanische Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) die Afrikanische Jugendcharta (African Youth Charter) an. Sie trat 2009 in Kraft und garantiert den Schutz und die Förderung der Rechte junger Menschen zwischen 15 und 35 Jahren. Gleichzeitig verweist sie auf die Pflichten junger Menschen gegenüber der Familie, der Gesellschaft, dem Staat und der internationalen Gemeinschaft.

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Pazifik und Lateinamerika

Die Pazifische Jugendcharta (Pacific Youth Charter) von 2006 und die Iberoamerikanische Jugendrechtskonvention (Convencion Iberoamericana de Derechos de los Jovenes) von 2008 orientieren sich ebenfalls an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und passen sie regionalen Bedürfnissen an. Die Pazifische Jugendcharta wurde auf dem ersten Pazifischen Jugendfestival von rund 1.000 jungen Menschen aus 25 Ländern und Gebieten des pazifischen Raums erarbeitet.

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