Auszubildende im Siripi Youth Skills Trainings Centre,  in der Flüchtlingssiedlung Rhino in Uganda

Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Der direkte Weg zum Partner

Wenn die Bundesrepublik einem Entwicklungsland einen günstigen Kredit vermittelt, wenn deutsche Expertinnen und Experten die Regierung eines Staates bei der Bekämpfung der Armut beraten oder wenn eine private deutsche Organisation in einem afrikanischen Land Kleinbauerngenossenschaften fördert, sind das alles Wege der direkten Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands und seiner Partner.

Die beidseitige – bilaterale – Form der Kooperation mit Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist unmittelbar und für jeden sichtbar. Sie wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen als das deutsche Engagement innerhalb der Europäischen Union, in den Vereinten Nationen oder in anderen internationalen Institutionen. Die bilaterale Zusammenarbeit ist darum im In- und Ausland das „Gesicht“ der deutschen Entwicklungspolitik.

Die direkte Zusammenarbeit bietet Deutschland die Chance, andere Länder von deutschen Fähigkeiten profitieren zu lassen und dabei selbst zu lernen. Diese Kooperation ist aber nicht nur eine Angelegenheit des Staates, jeder kann sich daran beteiligen: durch Spenden, durch die Mitarbeit in entwicklungspolitischen Initiativen und Organisationen, durch die Unterstützung des fairen Handels und sogar direkt vor Ort, zum Beispiel durch die Teilnahme am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ oder über die Arbeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer.

Zwischenstaatliche Zusammenarbeit

Die Grundlage der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind offizielle Vereinbarungen zwischen Deutschland und seinen Kooperationsländern. Sie werden bei Regierungsverhandlungen getroffen, die in der Regel im Abstand von etwa zwei Jahren stattfinden. Bei diesen Verhandlungen werden gemeinsam Strategien für die Zukunft entwickelt, und es wird der Umfang der finanziellen und technischen Zusammenarbeit abgestimmt. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in völkerrechtlich bindenden Verträgen festgeschrieben.

Die zwischen den Regierungen vertraglich abgesprochene Zusammenarbeit ist die eine Säule der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Ihre zweite Säule sind die Aktivitäten, die von nichtstaatlichen Organisationen initiiert und in den Kooperationsländern umgesetzt werden – zum Beispiel von den Kirchen, von politischen Stiftungen und von sehr vielen Nichtregierungsorganisationen (NROs). Auch diese Form der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird vom Staat finanziell unterstützt. Die Verantwortung für die Durchführung der Projekte tragen die nichtstaatlichen Trägerorganisationen. Sie behalten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit.

Servicestelle Engagement Global

Um entwicklungspolitische Aktivitäten von Einzelpersonen, Vereinen, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Kommunen besser zu bündeln, hat die Bundesregierung Anfang 2012 die Engagement Global gGmbH (Externer Link) – Service für Entwicklungsinitiativen gegründet. Ihre Aufgabe ist es, zivilgesellschaftliches und kommunales Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit zu fördern. Information, Beratung, Förderung und Qualifizierung werden aus einer Hand angeboten.

In die Servicestelle integriert wurden unter anderem das Sekretariat des Freiwilligendienstes weltwärts (Externer Link), das Sekretariat des Zivilen Friedensdienstes (Externer Link), die Beratungsstelle für entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen (Externer Link) (bengo), das ASA-Programm (Externer Link) für Arbeits- und Studienaufenthalte junger Menschen sowie die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (Externer Link) (SKEW).