Internationale Vereinbarungen

Lange galt Behinderung als ein individuelles, vorwiegend medizinisches Problem. Die Frage nach den Rechten von behinderten Menschen als gleichberechtigte Bürger wurde in der internationalen Politik kaum gestellt. Erst seit einigen Jahren werden die Belange von Menschen mit Behinderungen in der politischen Diskussion besser berücksichtigt

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities, CRPD). Im Mai 2008 trat die Konvention in Kraft, seit März 2009 ist sie für Deutschland völkerrechtlich bindend.

Ziel der Konvention ist es, Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihren Ländern zu ermöglichen. Sie spiegelt damit den Wechsel von einem medizinisch-wohltätigen zu einem selbstbestimmten, menschenrechtlichen Ansatz wider.

Artikel 32 der Konvention nimmt Bezug auf die internationale Zusammenarbeit. Er fordert die Vertragsstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

  • sicherzustellen, dass internationale Entwicklungsprogramme Menschen mit Behinderungen einbeziehen und für sie zugänglich sind,
  • in den Partnerländern den Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung der Konvention zu unterstützen, unter anderem durch Informations- und Erfahrungsaustausch sowie durch Ausbildungsprogramme,
  • die Forschungszusammenarbeit und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen zu erleichtern und
  • technische und wirtschaftliche Hilfe zu leisten, unter anderem, indem unterstützende Technologien zugänglich gemacht werden.

Europäische Union

Im Jahr 2003 rief die Europäische Union das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen“ aus. Daraus gingen die EU-Leitlinien über Behinderung und Entwicklung hervor, die 2004 vorgestellt wurden. Zu den Prinzipien der europäischen Entwicklungszusammenarbeit zählen unter anderem,

  • dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen EU-Entwicklungsvorhaben berücksichtigt werden,
  • dass gewährleistet wird, dass sie Zugang zu den europäischen Hilfsprogrammen haben,
  • dass Frauen und Kinder mit Behinderungen besonders gefördert werden,
  • dass Behindertenorganisationen gezielt unterstützt werden und
  • dass die EU in ihren Delegationen und Einrichtungen Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

In einer Resolution von 2006 forderte das Europäische Parlament die EU-Kommission auf, ihr entwicklungspolitisches Engagement für Menschen mit Behinderungen auszuweiten. Unter anderem solle sie einen detaillierten Aktionsplan erarbeiten, um die praktische Umsetzung der Leitlinien zu gewährleisten. Auch eine im November 2010 vorgelegte Studie der EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es den entwicklungspolitischen Akteuren noch an Wissen und praktischer Anleitung fehlt, um die UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich umzusetzen.

Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Kommission im November 2010 eine „Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020“. Diese wurde 2021 durch eine neue Strategie für den Zeitraum 2021 bis 2030 abgelöst.