Mädchen lernen im Jugendzentrum von Tanga (Tansania) den Umgang mit Computern.

Kinderrechte und Jugendrechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Mehrheit der Weltbevölkerung ist unter 25 Jahre alt. Und doch werden Kinder und Jugendliche oft nicht als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten wahrgenommen: Erwachsene regieren, planen und entscheiden für sie – und oft über ihre Köpfe hinweg.

Die Kinderrechte auf Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, immer wieder verletzt. In einer von der älteren Generation dominierten gesellschaftlichen und politischen Ordnung ist es für junge Menschen oft schwer, für ihre Interessen und Belange Gehör zu finden.

Dabei ist das Recht auf Partizipation nicht nur international festgeschrieben, sondern auch gesellschaftlich sinnvoll: Werden Kinder und Jugendliche an politischen Prozessen beteiligt, können sie unmittelbar demokratische Erfahrungen sammeln und frühzeitig lernen, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Jugendbewegungen wie FridaysForFuture zeigen eindrücklich, dass junge Menschen ihre eigenen Vorstellungen haben, wie sie ihr Leben aktiv gestalten und wie sie zum Wandel der Gesellschaft beitragen möchten.


Recht auf Beteiligung

Kinder und Jugendliche müssen laut UN-Kinderrechtskonvention (Externer Link) grundsätzlich an allen Fragen und Angelegenheiten der politischen Gemeinschaft beteiligt werden (Artikel 12).

Dieses Recht auf Teilhabe ermöglicht nicht nur den Einfluss von Kindern auf gesellschaftliche Prozesse, es hilft ihnen auch bei der Durchsetzung ihrer sonstigen Rechte: Kinder, die in ihren Familien, in der Schule, der Gemeinde und in der Politik respektiert und angehört werden, können dadurch gleichzeitig alle ihre Rechte wirksamer einfordern und ausüben, zum Beispiel das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung.

Laut Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen transparent, informativ, freiwillig, respektvoll, bedeutsam (für die Bedürfnisse und den Erfahrungsschatz von Kindern), kinderfreundlich, inklusiv, sicher und rechenschaftspflichtig gestaltet sein.

Kinderrechte einzufordern bedeutet, Generationengerechtigkeit einzufordern. Wir haben das Recht, über unsere Zukunft zu entscheiden. Wir fordern unser Recht ein. Die Beteiligung der Jugend sollte als Chance begriffen werden. Da Kinder aus verschiedenen Ländern unterschiedliche Bedürfnisse haben, muss man uns fragen, was wir wollen, denn wir wissen es am besten.
Aus einer gemeinsamen Rede von Jugendlichen aus sieben Ländern auf einer BMZ-Veranstaltung im November 2019 in Berlin

Das deutsche Engagement Aktive Einbindung von Kindern und Jugendlichen

Jugendliche bei der Vorstellung der Jugendstrategie der Bundesregierung im Dezember 2019
Jugendliche bei der Vorstellung der Jugendstrategie der Bundesregierung im Dezember 2019

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit setzt sich an verschiedenen Stellen dafür ein, das Recht auf Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu stärken und umzusetzen. Das heißt allerdings nicht, dass Kinder und Jugendliche schon jetzt bei der Planung, Umsetzung und Auswertung von Vorhaben durchgängig eingebunden werden. Daher muss die Gefahr, dass sie nur symbolisch oder punktuell einbezogen werden, immer berücksichtigt werden.

Zudem sind auch die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. In vielen Partnerländern widerspricht das Prinzip der Teilhabe von Kindern (und Jugendlichen) den gesellschaftlichen Wertevorstellungen. Die Einbindung der jungen Menschen muss dann sehr sensibel erfolgen, um keine Konflikte hervorzurufen. Auch muss die Entwicklungszusammenarbeit immer den Schutz der beteiligten Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Es muss zum Beispiel verhindert werden, dass sie sich in Krisensituationen oder in autoritär regierten Ländern durch ihre Meinungsäußerungen in Gefahr bringen.

Die Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und insbesondere junge Menschen selbst forderten seit Langem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Jugendbeteiligung zu verbessern und fest in den Arbeitsabläufen des Ministeriums zu verankern. Denn nur so kann das BMZ aus erster Hand erfahren, wie es um die Verwirklichung von Kinderrechten aus Sicht von Kindern und Jugendlichen bestellt ist und wie ihre Umsetzung verbessert werden kann.

Ministerium gründet Jugendbeirat

Logo: Recht auf Beteiligung
Logo: Recht auf Beteiligung

Im Mai 2021 hat das BMZ den ersten BMZ-Jugendbeirat einberufen. Der Beirat hat die Aufgabe, das BMZ in Zukunftsfragen der deutschen Entwicklungspolitik zu beraten, um die Perspektiven und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker berücksichtigen und um noch besser auf sie eingehen zu können. Er besteht derzeit aus 16 jungen Menschen im Alter von 16 bis 24 Jahren, die vielfältige Erfahrungen und Perspektiven mitbringen. Sie wurden von einem paritätisch (von Jugendlichen und Erwachsenen) besetzten Auswahlkomitee ermittelt und für eine Mandatszeit von drei Jahren ernannt.

Mitglieder des BMZ-Jugendbeirats und des Begleitteams

Der BMZ-Jugendbeirat schreibt unter anderem Positionspapiere, kann an der Entwicklung von Strategien und Konzepten mitwirken, setzt eigene Aktionen und Projekte um und bezieht Stellung auf verschiedenen Veranstaltungen. Die Beiratsmitglieder stehen auch in Kontakt mit jungen Menschen aus Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um ihren Stimmen Gehör zu verschaffen. Aktuell befasst sich der Jugendbeirat intensiv mit den Themen des Klimawandels, Bildung, Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung und feministischer Entwicklungspolitik sowie regional mit der Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten.

Unter diesen Link finden Sie weitere Informationen über den BMZ-Jugendbeirat: https://www.kinder-und-jugendrechte.de/bmz-jugendbeirat (Externer Link).

Die ersten Schritte

Agents of Change - Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Agents of Change

Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit | Aktionsplan

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 04/2017 | Dateigröße 666 KB, Seiten 34 Seiten | Zugänglichkeit barrierefrei

In einem ersten Schritt hat das BMZ Jugendliche an der Erstellung des Aktionsplans „Agents of Change – Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ beteiligt. Im Rahmen einer Jugendkonsultation in den Jahren 2015 und 2016 erarbeiteten 24 Jugendliche aus Deutschland Positionen zu entwicklungspolitischen Themen und konkrete Vorschläge für den Aktionsplan. Dabei wurde auch die Forderung nach einem institutionalisiertem Beteiligungsmechanismus im BMZ für junge Menschen geäußert.

Im Oktober 2019 trafen sich Jugendliche aus ganz Deutschland zu einem Workshop, um Ideen zur Vision, Funktion, Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise eines Beirats zu entwickeln. Bereits das Konzept für den Jugendbeirat wurde in einem partizipatorischen Ansatz entwickelt: Jugendvertreter*innen aus ganz Deutschland begleiteten den gesamten Gründungsprozess.

Engagement in den Partnerländern

Honduras

In Honduras hat ein vom BMZ gefördertes Bildungsprogramm gezeigt, wie der Teilhabeansatz in der Praxis angewendet und staatlich verankert werden kann. Mehr als 400 Schülerinnen und Schüler im Alter von fünf bis 21 Jahren aus neun repräsentativen Bezirken waren am Reformprozess beteiligt: Sie formulierten in eigenen Worten eine nationale Verordnung, die regelt, wie die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in Form von Schülervertretungen organisiert werden soll. Die Verordnung wurde 2018 offiziell vom honduranischen Bildungsministerium verabschiedet und gilt nun in 23.000 Schulen.

Stand: 18.08.2022