Statement Entwicklungsministerin Schulze zur Einigung bei der EU-Lieferkettenrichtlinie
Dazu erklärt Entwicklungsministerin Svenja Schulze:
„Das ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einer Wirtschaft, die Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt übernimmt. Wir Europäer sind uns einig: Missstände wie Kinderarbeit oder Umweltzerstörung können wir in unseren Lieferketten nicht hinnehmen. Wenn Unternehmen das zulassen, müssen sie dafür rechtlich belangt werden können.
Mit der heutigen Einigung rückt eine neue europäische Lieferkettenrichtlinie in greifbare Nähe. Für die deutschen Unternehmen ist das eine gute Nachricht: Denn dann wird es in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen mit Blick auf die Lieferketten geben. Und mit dem deutschen Lieferkettengesetz können sich viele Unternehmen schon ab dem nächsten Jahr gut vorbereiten auf die künftigen EU-Anforderungen.“
Weitere Informationen
Das EU-Parlament muss der Lieferkettenrichtlinie noch zustimmen. Seine Positionierung wird für Mai kommenden Jahres erwartet, danach folgen Verhandlungen zwischen Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament.
In Deutschland wird zum 1. Januar 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft treten – damit leistet die Bundesregierung Pionierarbeit. Die EU-Regelungen werden jedoch an einigen Stellen voraussichtlich weiter gehen als das deutsche Gesetz, so dass die Bundesregierung dieses anpassen wird, und somit dann ambitioniertere, aber gleiche Wettbewerbsbedingungen in der ganzen EU gelten.